Hi,
Hm. Wir liefern also dem Staatsanwalt oder dem privaten Kläger in
voreilendem Gehorsam die IP-Adresse, eines allenfalls potentiell übel
Tätigen, dem wir in unserer Datenschutzerklärung aber versichert haben,
dass wir nichts zu seiner Identität aufnehmen, speichern und weitergeben?
nur zu meiner Verteidigung hier ein Auszug aus der Datenschutzerklärung:
==
Wenn Sie aber unsere Webseiten besuchen, speichern die Provider – dort,
wo der Webserver gehostet wird - standardmäßig zum Zweck der
Systemsicherheit temporär die Verbindungsdaten des anfragenden Rechners,
die Webseiten, die Sie bei uns besuchen, das Datum und die Dauer des
Besuches, die Erkennungsdaten des verwendeten Browser- und
Betriebssystem-Typs sowie die Webseite, von der aus Sie uns besuchen.
==
Aber wie gesagt, lassen wir die IP einfach weg, ich bin überstimmt. :-)
Viele Grüße
Flo
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