Hallo,
Am 02.11.18 um 14:04 schrieb Hartwig Alpers:
> Und man müßte sich auch noch Gedanken machen, was mit der Information in
> unserer Datenbank passiert, wenn der gemappte Ladeninhaber nicht mehr
> der Ladeninhaber ist.
> Dann ist die Information ganz gewiss nicht mehr öffentlich und müßte bei
Seit wann ist OSM ein Bewertungsportal für kalten Döner, dreckige
Tischdecken oder Käfer im Salat und bekommt dann die Kneipe mit der
Bedienung Doppel-D und Bauchnabel frei ein extra Bienchen ins Muttiheft?
Ein derart unverantwortlicher Umgang mit den Persönlichkeitsrechten
Dritter ist ein def
Am Fr., 2. Nov. 2018 um 18:57 Uhr schrieb :
>
>
> Am 02.11.2018 18:02 schrieb Martin Koppenhoefer:
> Ich kann mir keinen derartigen Fall vorstellen.
z.B. bei einem Restaurant. Wenn das aus Qualitätsgründen in Verruf kommt
und ein Rebranding macht, man aber sieht, dass es noch der alte Betreiber
Hallo Florian,
> Ich bezweifle das das in der OSM Datenbank was verloren hat. Pflegt
> auch niemand weiter d.h. nach 4 Jahren stimmt nur noch die hälfte.
Dann dürfte Vieles in OSM nicht mehr eingetragen werden ;-)
Der klassische OSMer ist "Jäger und Sammler".
Die Wenigsten sind "Heger und Pflege
Am 02.11.2018 18:02 schrieb Martin Koppenhoefer:
Ich kann mir keinen derartigen Fall vorstellen. An dieser Stelle
privater Datensammelwut bin ich raus und werde mit entsprechender
Ankündigung hier und jetzt jeden POI der mir diesbezüglich über den Weg
läuft, entsprechend bereinigen.
DAS HAT NIC
Am Fr., 2. Nov. 2018 um 15:43 Uhr schrieb :
> ...und auch hier gilt, wer Lesen kann ist klar im Vorteil ;-)
>
>
das kannst Du Dir sparen, lesen kann hier vermutlich jeder...
> Du musst als Interessent zur Einsichtnahme in das Handelregister schon
> noch auf's Amtsgericht, bzw. die Anfrage dazu
...und auch hier gilt, wer Lesen kann ist klar im Vorteil ;-)
Du musst als Interessent zur Einsichtnahme in das Handelregister schon
noch auf's Amtsgericht, bzw. die Anfrage dazu online stellen und das tut
i.d.R. nur, wer tatsächlich berechtigtes Interesse hat und nicht Hinz
und Kunz aus langer
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On 2. Nov 2018, at 13:13, sepp1...@posteo.de wrote:
>> wenn Du mit persönlichen Daten den Namen meinst: dieses Recht der
>> Allgemeinheit gibt es für bestimmte Fälle.
>> ...
>
> Nachzulesen wo?
je nach Fall z.B. im Handelsregister (Geschäftsführer einer GmbH, wie der
Frise
Mahlzeit.
das kann ich eben nicht nachvollziehen. Wenn der Gesetzgeber
vorschreibt,
dass der Name öffentlich angebracht sein muss, dann ist es doch
offenbar
so, dass die Öffentlichkeit davon Kenntnis haben soll. Was spricht dann
gegen die Aufnahme in die db?
Da müßte man jetzt halt wissen, was in
Am 02.11.2018 12:21 schrieb Martin Koppenhoefer:
...
wenn Du mit persönlichen Daten den Namen meinst: dieses Recht der
Allgemeinheit gibt es für bestimmte Fälle.
...
Nachzulesen wo?
- offizielle (Geschäfts-)Bezeichnungen ja
- Adresse (so es tatsächlich ein Ort ist) ja
- Öffnungszeiten
Am 2. November 2018 12:21:43 MEZ schrieb Martin Koppenhoefer
:
>Am Fr., 2. Nov. 2018 um 12:07 Uhr schrieb :
>> Wenn in "Müller's Trödelladen" verpflichtend durch den Gesetzgeber
>der
>> Betreiber Hans Werner an der Ladentür dran steht, hat Hans Werner in
>> unserer Datenbank m.M.n. schlicht und
Am Fr., 2. Nov. 2018 um 12:07 Uhr schrieb :
> Sowohl Ärzte als auch Freiberufler sind auch Privatpersonen.
>
ja, und wo sie Privatpersonen sind (z.B. ihre private Wohnung), dort mappen
wir sie auch nicht.
>
> Wenn in "Müller's Trödelladen" verpflichtend durch den Gesetzgeber der
> Betreiber
Sowohl Ärzte als auch Freiberufler sind auch Privatpersonen.
Wenn in "Müller's Trödelladen" verpflichtend durch den Gesetzgeber der
Betreiber Hans Werner an der Ladentür dran steht, hat Hans Werner in
unserer Datenbank m.M.n. schlicht und ergreifend nix zu suchen. Hans
Werner ist Privatperson
On Friday 02 November 2018, Mark Obrembalski wrote:
>
> So wie ich das neueste Vorstandsprotokoll verstehe, findet die DWG,
> dass es besser ist, Sanktionen nur nach tatsächlich problematischen
> Bearbeitungen zu verhängen und die Einhaltung der Richtlinien halt
> nur bei der Entscheidung zu berüc
Am Fr., 2. Nov. 2018 um 09:23 Uhr schrieb :
> Jeder schreit rum, wenn es um gläsernen Mensch geht,
> Identifizierbarkeit, Nachvollziehbarkeit der Bewegung, etc. pp. aber
> wenn's um das Liefern fremder persönlicher Daten "frei Haus" geht,
> brüllen alle Hurra! Aber wehe die Behörde greift dann auf
Am 30.10.18 um 22:32 schrieb Michael Reichert:
> Crossposting zu https://forum.openstreetmap.org/viewtopic.php?id=64288
>
> TL;DR Bitte werdet Mitglied in der OSM Foundation,
Dazu mal eine Frage: Ich bin eigentlich schon (ordentliches) Mitglied
der OSMF, habe aber schon länger keinen Beitrag mehr
On 02.11.2018 07:03, sepp1...@posteo.de wrote:
Irgendwann kommt irgendwer auf die Idee, einen Friedhof mit
all seinen Gräbern und Grabsteininschriften als POI zu mappen, weil's
geht - ich denke, irgendwo hörts ganz einfach auf.
Gibt es das nicht auch schon in OSM? Taginfo listet etwas über 20.
Aber auch diese Leute haben ein Interesse daran, wo und in welcher
Datenbank sie zu finden sind. Prinzipiell kann man das unterstellen bei
Rechtsanwalt oder Ärztin XY, GRUNDSÄTZLICH ist's aber deren Entscheidung
und nicht die derer, die das mal eben mappen!!!
Gruß Sepp
Am 02.11.2018 09:10 schr
Ihr verrennt Euch (schon wieder) in Nebensächlichkeiten.
Findet doch erstmal eine gängige Lösung für das Grundproblem!
PERSÖNLICHE DATEN VS. ABBILDUNG PHYSISCHER DATEN!
Jeder schreit rum, wenn es um gläsernen Mensch geht,
Identifizierbarkeit, Nachvollziehbarkeit der Bewegung, etc. pp. aber
we
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> On 2. Nov 2018, at 07:03, sepp1...@posteo.de wrote:
>
> In diesem Zusammenhang sollte über einen grundsätzlichen Verzicht auf
> persönliche Daten oder auf einen klar definierten Inhalt Wert gelegt werden.
> Zum einen entgeht OSM damit von vornherein derartigen Problemen, z
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> On 2. Nov 2018, at 07:03, sepp1...@posteo.de wrote:
>
> Irgendwann kommt irgendwer auf die Idee, einen Friedhof mit all seinen
> Gräbern und Grabsteininschriften als POI zu mappen, weil's geht - ich denke,
> irgendwo hörts ganz einfach auf.
das wäre rechtlich jedenfalls
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> On 1. Nov 2018, at 22:17, Florian Lohoff wrote:
>
> Die Facebook Seite unterscheidet sich signifikant weil dort ja
> Gerichtlich meine ich z.b. eine Impressumspflicht bestätigt wurde.
>
> D.h. Facebook legt eine Seite an und der Geschäftsinhaber muss evtl
> für das fehlen
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