Sowohl Ärzte als auch Freiberufler sind auch Privatpersonen.

Wenn in "Müller's Trödelladen" verpflichtend durch den Gesetzgeber der Betreiber Hans Werner an der Ladentür dran steht, hat Hans Werner in unserer Datenbank m.M.n. schlicht und ergreifend nix zu suchen. Hans Werner ist Privatperson (Punkt).

Etwas Sensibilität bitte, wenn es um persönliche Daten geht! Niemand will vollgespamt werden, weder durch physische, noch virtuelle Werbung im noch harmlosesten Fall.

Und ich kenne erhrlich gesagt kein "Recht der Allgemeinheit", das meine persönlichen Daten betreffend über meinem Persönlichkeitsrecht der freien Selbstbestimmung steht, auch nicht als Gewerbetreibender, Freiberufler, Arzt oder in sonstigen Berufs- oder Beschäftigungsgruppen.

Ich würde da ganz klar und unmißverständlich einen Riegel vor die Datensammelwut einiger Mapper schieben. Stasi 2.0 oder in dem Fall 3.0, denn hier wird freiwillig ohne Selbstverpflichtung gesammelt. Es geht immer noch um das Abbilden der Realität, um nichts anderes!

- offizielle (Geschäfts-)Bezeichnungen ja
- Adresse (so es tatsächlich ein Ort ist) ja
- Öffnungszeiten ja
- Telefon/Fax/Webseite/Mail ja
- alles weitere hat in dieser Datenbank nix zu suchen, es sei denn, der Inhaber des POI's trägts selbst ein und da das nicht nachvollziehbar ist, würde ich schlicht und ergreifend alle weitere personenbezogene Eingabefelder schließen. Wer weiterführende Informationen sucht, klickt bitte auf die verlinkte Webseite mit verpflichtendem Impressum, Angebotsinhalt und allen weiteren Informationen oder sucht sich eine/n andere/n Wasauchimmer.

Meine Meinung und das absolute Totschlagargument STASI habe ich bewußt und mit voller Absicht verwendet. Ich kann mich noch an die Proteste gegen die letzte Volkszählung erinnern und dort wurden "nur" die sowieso bekannten Daten der Einwohnermeldeämter erfasst!

Gruß Sepp



Am 02.11.2018 10:52 schrieb Martin Koppenhoefer:
Am Fr., 2. Nov. 2018 um 09:23 Uhr schrieb <sepp1...@posteo.de>:

Jeder schreit rum, wenn es um gläsernen Mensch geht,
Identifizierbarkeit, Nachvollziehbarkeit der Bewegung, etc. pp. aber
wenn's um das Liefern fremder persönlicher Daten "frei Haus" geht,
brüllen alle Hurra! Aber wehe die Behörde greift dann auf derartige
Datenbestände einfach zurück, dann wird gemeckert, geschimpft, geklagt,
etc., womöglich noch wegen fehlender Nennung der Quelle nach Lizenz
XY-soundso.



Wenn es um Firmennamen geht, dann sind die Daten sowieso öffentlich und
_müssen_ das auch sein, die Behörden haben diese Daten natürlich sowieso
schon, wir sprechen ja lediglich über Firmennamen und Adressen, und nur
über POIs wo es ein Schild am Haus gibt. Das Finanzamt hat natürlich auch
zusätzlich die Daten von allen, die kein Schild am Haus haben (aber ein
Gewerbe angemeldet). Firmen "bewegen" sich jedenfalls nur langsam, die
Debatte über das Anlegen von Bewegungsprofilen hat hiermit m.E. überhaupt
nichts zu tun.

M.E. müssen wir unterscheiden zwischen Daten,
A) die irgendwie mit einer Person zu tun haben könnten (z.B. Hausnummern,
Grundstücke, etc.),
B) solchen die sich auf den Namen einer Person im Zusammenhang mit einer
geschäftlichen Aktivität beziehen (z.B. Freiberufler), und
C) persönlichen Daten von Privatpersonen.


C) Bei C sind wir uns wohl einig, dass wir sowas nicht erheben, das bezieht
sich m.E. z.B. auch auf KfZ-Nummern für die individuelle Parkplätze
reserviert sind, Namen von Personen (zumindest die, die nicht in der
Öffentlichkeit stehen und deren Name nicht gleichzeitig der Name eines
Geschäfts ist) am Klingelschild, etc..

B) Bei B würde ich zumindest diejenigen, die ihren Namen freiwillig
öffentlich bekanntgeben (z.B. auf dem Firmenschild stehen haben) und die,
deren Name veröffentlicht werden muss, eintragen bzw. die Eintragung
dulden. Bei letzteren würde ich vermutlich auch einer Bitte auf Löschung
nicht nachkommen.

A) hierzu wurde z.B. kürzlich von Frederik im Forum angemerkt, Grundstücke würden wir nicht erfassen weil das personenbeziehbare Daten seien oder sein
könnten. Ich würde das so sehen, dass wir den Bezug zur Person nicht
herstellen (sofern es Fall C und nicht B ist), aber die Dinge durchaus
erfassen können. Klar ist jede Adresse auch auf Personen beziehbar, die
dort wohnen, genauso wie auch jedes Grundstück. Solange man den Bezug
(Bewohner bzw. Eigentümer) nicht herstellt, sind das keine persönlichen
Daten.



Muss ich widersprechen um nicht ungewollt in irgendeiner Datenbank
aufzutauchen oder trage ich mich als Verantwortlicher selbst ein, wenn
ich das wünsche?!



bei OSM ist beides möglich, aber einem Widerspruch würde ich nur dann
entsprechen, wenn es eine Verpflichtung dazu gibt (und in dem Fall hätten die Daten wahrscheinlich sowieso gar nicht erst eingetragen würden dürfen).
Anderenfalls würde ich davon ausgehen, dass die Veröffentlichung im
Interesse der Allgemeinheit liegt.


Ich denke, ich muss nicht erst widersprechen, wenn
jemand fremdes mit meinen Daten umspringt, wie ihm beliebt sondern es
ist und bleibt die Entscheidung des Inhabers dieser Daten, was mit ihnen
passiert.



kommt darauf an, was es ist. Wenn Du eine Privatperson bist, hast Du Recht.
Wenn Du z.B. ein Arzt bist, und jemand ist nachweislich durch Dich zu
Schaden gekommen, dann macht es doch Sinn, dass derjenige es auch
weitererzählen darf, oder nicht (extremes Beispiel, so was kommt in OSM ja
sowieso nicht vor)? Wenn Du ein Ingenieur bist, und Deine Brücke stürzt
ein, sollst Du dann verhindern dürfen, dass Dein Name als Ingenieur an die
Brücke getaggt wird?
Nicht alle Daten, die mit Dir in Verbindung stehen (könnten), sind auch
"Deine". Es gibt durchaus auch ein Recht der Öffentlichkeit, Namen von
Handelnden zu erfahren.

Gruß,
Martin
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