Am Fr., 2. Nov. 2018 um 09:23 Uhr schrieb <sepp1...@posteo.de>:
Jeder schreit rum, wenn es um gläsernen Mensch geht,
Identifizierbarkeit, Nachvollziehbarkeit der Bewegung, etc. pp. aber
wenn's um das Liefern fremder persönlicher Daten "frei Haus" geht,
brüllen alle Hurra! Aber wehe die Behörde greift dann auf derartige
Datenbestände einfach zurück, dann wird gemeckert, geschimpft,
geklagt,
etc., womöglich noch wegen fehlender Nennung der Quelle nach Lizenz
XY-soundso.
Wenn es um Firmennamen geht, dann sind die Daten sowieso öffentlich und
_müssen_ das auch sein, die Behörden haben diese Daten natürlich
sowieso
schon, wir sprechen ja lediglich über Firmennamen und Adressen, und nur
über POIs wo es ein Schild am Haus gibt. Das Finanzamt hat natürlich
auch
zusätzlich die Daten von allen, die kein Schild am Haus haben (aber ein
Gewerbe angemeldet). Firmen "bewegen" sich jedenfalls nur langsam, die
Debatte über das Anlegen von Bewegungsprofilen hat hiermit m.E.
überhaupt
nichts zu tun.
M.E. müssen wir unterscheiden zwischen Daten,
A) die irgendwie mit einer Person zu tun haben könnten (z.B.
Hausnummern,
Grundstücke, etc.),
B) solchen die sich auf den Namen einer Person im Zusammenhang mit
einer
geschäftlichen Aktivität beziehen (z.B. Freiberufler), und
C) persönlichen Daten von Privatpersonen.
C) Bei C sind wir uns wohl einig, dass wir sowas nicht erheben, das
bezieht
sich m.E. z.B. auch auf KfZ-Nummern für die individuelle Parkplätze
reserviert sind, Namen von Personen (zumindest die, die nicht in der
Öffentlichkeit stehen und deren Name nicht gleichzeitig der Name eines
Geschäfts ist) am Klingelschild, etc..
B) Bei B würde ich zumindest diejenigen, die ihren Namen freiwillig
öffentlich bekanntgeben (z.B. auf dem Firmenschild stehen haben) und
die,
deren Name veröffentlicht werden muss, eintragen bzw. die Eintragung
dulden. Bei letzteren würde ich vermutlich auch einer Bitte auf
Löschung
nicht nachkommen.
A) hierzu wurde z.B. kürzlich von Frederik im Forum angemerkt,
Grundstücke
würden wir nicht erfassen weil das personenbeziehbare Daten seien oder
sein
könnten. Ich würde das so sehen, dass wir den Bezug zur Person nicht
herstellen (sofern es Fall C und nicht B ist), aber die Dinge durchaus
erfassen können. Klar ist jede Adresse auch auf Personen beziehbar, die
dort wohnen, genauso wie auch jedes Grundstück. Solange man den Bezug
(Bewohner bzw. Eigentümer) nicht herstellt, sind das keine persönlichen
Daten.
Muss ich widersprechen um nicht ungewollt in irgendeiner Datenbank
aufzutauchen oder trage ich mich als Verantwortlicher selbst ein, wenn
ich das wünsche?!
bei OSM ist beides möglich, aber einem Widerspruch würde ich nur dann
entsprechen, wenn es eine Verpflichtung dazu gibt (und in dem Fall
hätten
die Daten wahrscheinlich sowieso gar nicht erst eingetragen würden
dürfen).
Anderenfalls würde ich davon ausgehen, dass die Veröffentlichung im
Interesse der Allgemeinheit liegt.
Ich denke, ich muss nicht erst widersprechen, wenn
jemand fremdes mit meinen Daten umspringt, wie ihm beliebt sondern es
ist und bleibt die Entscheidung des Inhabers dieser Daten, was mit
ihnen
passiert.
kommt darauf an, was es ist. Wenn Du eine Privatperson bist, hast Du
Recht.
Wenn Du z.B. ein Arzt bist, und jemand ist nachweislich durch Dich zu
Schaden gekommen, dann macht es doch Sinn, dass derjenige es auch
weitererzählen darf, oder nicht (extremes Beispiel, so was kommt in OSM
ja
sowieso nicht vor)? Wenn Du ein Ingenieur bist, und Deine Brücke stürzt
ein, sollst Du dann verhindern dürfen, dass Dein Name als Ingenieur an
die
Brücke getaggt wird?
Nicht alle Daten, die mit Dir in Verbindung stehen (könnten), sind auch
"Deine". Es gibt durchaus auch ein Recht der Öffentlichkeit, Namen von
Handelnden zu erfahren.
Gruß,
Martin
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