Re: [Talk-de] Neue Lizenz: ODbL 1.0 release can didate veröffentlicht

2009-05-11 Diskussionsfäden Ulf Möller
Die License Working Group hat zwei Telekonferenzen zur ODbL mit dem 
Rechtsanwalt der OSM Foundation abgehalten. Im ersten Teil wurde eine 
Reihe kurzer Fragen durchgesprochen, Matt Amos hat die Ergebnisse 
zusammengeschrieben: 
http://lists.openstreetmap.org/pipermail/legal-talk/2009-May/002421.html

Im zweiten Teil wurden die einzelnen Open Issues und Use Cases aus dem 
Wiki besprochen, der Bericht dazu soll in Kürze folgen.

ODC wird wohl demnächst einen zweiten Release Candidate der Lizenz 
veröffentlichen.


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Re: [Talk-de] Neue Lizenz: ODbL 1.0 release can didate veröffentlicht

2009-05-05 Diskussionsfäden Ulf Möller
Noch einige Hinweise dazu:

Die einwöchige Kommentarperiode der Lizenz-Autoren (Open Data Commons) 
für diesen Release Candidate der Lizenz endet morgen (6.5.). Noch 
können Kommentare abgegeben werden.

Die ODbL soll als Lizenz für Datenbanken mit einer Lizenz für die 
Datenbankinhalte kombiniert werden. Open Data Commons schlägt dafür die 
Database Contents License vor:

http://www.opendatacommons.org/licenses/dbcl/

Zu diesem Entwurf bittet Open Data Commons um Kommentare bis zum 20.5.


Was die License Working Group der OSM Foundation tut, kann man in den 
Meeting Minutes nachlesen: 
http://wiki.openstreetmap.org/wiki/Open_Data_License/Licensing_Working_Group

Die OSM-Diskussion zu den Details findet in der Mailingliste legal-talk 
statt: http://lists.openstreetmap.org/listinfo/legal-talk


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Re: [Talk-de] Neue Lizenz: ODbL 1.0 release can didate veröffentlicht

2009-04-30 Diskussionsfäden Sven Anders


Am Donnerstag, 30. April 2009 01:12:17 schrieb Frederik Ramm:
 Aus der Frage was ist mit der internationalen Gueltigkeit besonders in
 Laendern ohne Datenbank-Direktive haben sich die ODC-Leute etwas
 herausgewunden, siehe http://www.opendatacommons.org/faq/licenses/ - das
 Argument geht etwa so: Mag ja sein, dass diese Lizenz in bestimmten
 Laendern nicht gilt, aber es ist doch besser als nix, wenn sie in
 anderen Laendern wenigstens funktioniert. Hier bin ich anderer Ansicht;
 ich finde, das fuehrt zu einer Ungleichbehandlung von Nutzern in
 verschiedenen Laendern und zu einer Rechtsunsicherheit, und mir waere
 keine Lizenz (PD, BSD o.ae.) lieber als eine Lizenz, die nur in einem
 Teil der Welt verbindlich ist.

Ist denn z.B. die GPL in allen Teilen der Welt verbindlich?

Ich denke das ist vielleicht gar nicht hin zu bekommen?

Führt vielleicht zu weit: Kann ich nicht eine ausgediente Bohrinsel irgendwo 
im Atlantik kaufen und dort mein eigenes Land mit eigenen Gesetzen ausrufen?

Wichtig ist IMHO ein Satz der Klarstellt, das dann die Benutzung von Daten 
unter dieser Lizenz verboten ist.

Gruß
Sven 

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Re: [Talk-de] Neue Lizenz: ODbL 1.0 release can didate veröffentlicht

2009-04-30 Diskussionsfäden Frederik Ramm
Hallo,

Sven Anders wrote:
 Ist denn z.B. die GPL in allen Teilen der Welt verbindlich?

Vermutlich nicht. Aber die GPL hat (soweit ich weiss) uns gegenueber den 
Vorteil, dass sie in grossen Teilen der Welt auf Copyright gestuetzt 
sein kann.

Wenn jemand in Nordkorea die GPL verletzt und ein eigenes Betriebssystem 
namens Lunix baut und dies einem Kunden in den USA verkauft (und 
beteuert, dass alle Rechte in Nordkorea liegen), dann koennen die 
Rechteinhaber - Nordkorea hin oder her - Ansprueche gegen den Kunden in 
den USA durchsetzen, weil das Copyright nicht dadurch ausgehebelt wird, 
dass die Koreaner irgendwas draufschreiben.

Hat man hingegen eine Situation, die von Copyright nicht gedeckt ist, 
und macht stattdessen einen Vertrag: Durch Oeffnen der Verpackung 
verpflichten Sie sich, dies und jenes zu tun, sonst verklagen wir Sie 
wegen Vertragsverletzung, dann kann ein faules Ei in der Mitte - 
Nordkorea - die Verpackung oeffnen und die Regel missachten (nach dem 
Motto verklagt mich doch, wenn ihr mich kriegt) und das Produkt in 
neuer Verpackung in die USA weiterverkaufen. Da auf diesem Umweg keine 
Vertragsbeziehung zwischen dem Produkthersteller und dem Kaeufer 
zustande kommt, kann der Produkthersteller dem Kaeufer auch kein durch 
Oeffnen der Verpackung verpflichten Sie sich... vorschreiben.

Bye
Frederik

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Re: [Talk-de] Neue Lizenz: ODbL 1.0 release can didate veröffentlicht

2009-04-30 Diskussionsfäden Rainer Knaepper

Moin Frederik,

* Die Sache mit dem oder eine neuere Version der Lizenz wurde
insofern praezisiert, als dass da nun steht eine neuere Version,
die dem Geiste dieser Lizenz entspricht;

warum macht man dort denselben Fehler wie in der gfdl? Diese any- 
later-Klausel ist im deutschen (auch CH und A) Rechtsraum böse
umstritten, da hierzulande vermutlich sittenwidrig. Siehe diverse
Diskussionen im Zusammenhang mit der geplanten Lizenzumstellung in der
Wikipedia.

anderer Ansicht; ich finde, das fuehrt zu einer Ungleichbehandlung
von Nutzern in verschiedenen Laendern und zu einer
Rechtsunsicherheit, und mir waere keine Lizenz (PD, BSD o.ae.)
lieber als eine Lizenz, die nur in einem Teil der Welt verbindlich
ist.

ack

Rainer (der die Originaldiskussionen mangels ausreichender
Englischkenntnisse nicht verfolgen kann)

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Re: [Talk-de] Neue Lizenz: ODbL 1.0 release can didate veröffentlicht

2009-04-30 Diskussionsfäden Frederik Ramm
Hallo,

Rainer Knaepper wrote:
 * Die Sache mit dem oder eine neuere Version der Lizenz wurde
 insofern praezisiert, als dass da nun steht eine neuere Version,
 die dem Geiste dieser Lizenz entspricht;
 
 warum macht man dort denselben Fehler wie in der gfdl? Diese any- 
 later-Klausel ist im deutschen (auch CH und A) Rechtsraum böse
 umstritten, da hierzulande vermutlich sittenwidrig. Siehe diverse
 Diskussionen im Zusammenhang mit der geplanten Lizenzumstellung in der
 Wikipedia.

Ich denke mal, man wird sich gedacht haben, ohne geht's nicht. OSM und 
ueberhaupt der ganze Bereich Geodaten und Open Data entwickeln sich 
sehr schnell; es gibt keine existierende, verlaessliche Lizenz, die man 
einfach nehmen koennte. Man bastelt also eine eigene. Aber es kann als 
sicher gelten, dass es keine zwei Jahre dauert, bis man irgendeinen 
Fehler findet, oder bis sich die technische oder rechtliche Umgebung so 
veraendert hat, dass man reagieren muss. Es waere illusorisch (und 
un-OSM-like), dies alles voraussehen zu wollen. Daher muss man sich eine 
Hintertuer auflassen, oder man hat den ganzen Relizensierungs-Aerger 
(bei dem man die Daten von allen verliert, die nicht mehr erreichbar 
sind usw.) alle paar Jahre aufs neue!

Bye
Frederik

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Re: [Talk-de] Neue Lizenz: ODbL 1.0 release can didate veröffentlicht

2009-04-30 Diskussionsfäden Tobias Wendorff
Frederik Ramm schrieb:
 Alles in allem scheint mir diese 1.0-Version eine vernuenftige 
 Weiterentwicklung auf dem ODbL-Weg zu sein - wenn man den Weg denn 
 ueberhaupt insgesamt fuer den richtigen haelt.

Ich finde das alles komplett überbewertet, solange nicht klar ist,
ob unsere Daten überhaupt urheberrechtlich geschützt sind.

a) Sie sind geschütztm dann darf derjenige Anwender bei dem die ODbL
nicht gilt, eh nicht machen was er will. Die Nutzung der Daten sowie
die Vervielfältigung wurde nämlich nur dem Herausgeber bzw. Betreiber
der OSM-Datenbank unter ODbL erteilt - nicht direkt dem Anwender.

b) Sie sind nicht geschützt, dann ist es für uns Anwender wurscht.
Wir haben keinerlei Rechte an den Daten und schenken sie freiwillig
an den Betreiber der Datenbank. Diese Datenbank kann dann unter der
Lizenz einer Wahl stehen, nehmen wir ruhig die ODbL. Wir haben
keinerlei Mitspracherecht, außer natürlich auf Kulanzbasis.

Bislang wurde ja immer von a ausgegangen, von dem ich ja auch
ein Vertreter bin. Allerdings sehe ich hier kein Problem, wenn
die ODbL irgendwo ungültig werden sollte. Wenn man ein Urheberrecht
darauf habe, gilt es weltweit (Welturh.abkommen, WTC, WIPO etc.).



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Re: [Talk-de] Neue Lizenz: ODbL 1.0 release can didate veröffentlicht

2009-04-30 Diskussionsfäden Frederik Ramm
Hallo,

 Ich finde das alles komplett überbewertet, solange nicht klar ist,
 ob unsere Daten überhaupt urheberrechtlich geschützt sind.

Ich bin felsenfest davon ueberzeugt, dass *einige* der Daten, die in 
unserer Datenbank sind, vor Gericht in *einigen* Laendern als 
urheberrechtlich geschuetzt angesehen werden wuerden.

Ich bin ebenso felsenfest davon ueberzeugt, dass *einige* der Daten (ich 
nehme an, die meisten) vor Gericht in *einigen* Laendern (ich nehme an, 
in den meisten) nicht als schutzfaehig angesehen werden wuerden.

 a) Sie sind geschütztm dann darf derjenige Anwender bei dem die ODbL
 nicht gilt, eh nicht machen was er will. Die Nutzung der Daten sowie
 die Vervielfältigung wurde nämlich nur dem Herausgeber bzw. Betreiber
 der OSM-Datenbank unter ODbL erteilt - nicht direkt dem Anwender.

Es kaeme in dem Fall darauf an, welche Lizenz fuer den Inhalt verwendet 
wurde, und ob diese Lizenz gilt. Die FIL, die dafuer im Gespraech war 
und im wesentlichen einer BSD-Lizenz aehnelt, soll jetzt in Database 
Content License umbenannt und etwas verbessert und in den naechsten 
Tagen vorgestellt werden.

 b) Sie sind nicht geschützt, dann ist es für uns Anwender wurscht.
 Wir haben keinerlei Rechte an den Daten und schenken sie freiwillig
 an den Betreiber der Datenbank. Diese Datenbank kann dann unter der
 Lizenz einer Wahl stehen, nehmen wir ruhig die ODbL. Wir haben
 keinerlei Mitspracherecht, außer natürlich auf Kulanzbasis.

Naja, wir koennten ja selber immer noch, auch bei ungeschuetzten Daten, 
von dem Datenbankschutz etwas abbekommen. Jordan Hatcher hatte 
urspruenglich vorgesehen, dass die einzelnen Mapper ihre Daten ebenfalls 
als Datenbank unter der ODbL an die OSMF lizensieren. Mittlerweile ist 
die Position der OSMF aber, dass die Daten unter der FIL (bzw. bald 
DbCL) lizensieren sollen. Dazu haben die amerikanischen Anwaelte 
geraten, aber die Begruendung dafuer kenne ich nicht.

 Bislang wurde ja immer von a ausgegangen, von dem ich ja auch
 ein Vertreter bin. Allerdings sehe ich hier kein Problem, wenn
 die ODbL irgendwo ungültig werden sollte. Wenn man ein Urheberrecht
 darauf habe, gilt es weltweit (Welturh.abkommen, WTC, WIPO etc.).

Ich gehe davon aus, dass die USA zu den Laendern gehoeren, in denen 
unsere Daten tendenziell eher *nicht* dem Urheberrecht unterliegen, nach 
dem Motto facts are free.

Bye
Frederik


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Re: [Talk-de] Neue Lizenz: ODbL 1.0 release can didate veröffentlicht

2009-04-30 Diskussionsfäden Tobias Wendorff
Hallo,

Frederik Ramm schrieb:
 Ich bin felsenfest davon ueberzeugt, dass *einige* der Daten, die in 
 unserer Datenbank sind, vor Gericht in *einigen* Laendern als 
 urheberrechtlich geschuetzt angesehen werden wuerden.
 
 Ich bin ebenso felsenfest davon ueberzeugt, dass *einige* der Daten (ich 
 nehme an, die meisten) vor Gericht in *einigen* Laendern (ich nehme an, 
 in den meisten) nicht als schutzfaehig angesehen werden wuerden.

Wenn wir Pech haben, heißt es dann irgendwann mal: Die Sachlage konnte
nicht eindeutig geklärt werden und es wird zugunsten des Angeklagten
entschieden.

 a) Sie sind geschütztm dann darf derjenige Anwender bei dem die ODbL
 nicht gilt, eh nicht machen was er will. Die Nutzung der Daten sowie
 die Vervielfältigung wurde nämlich nur dem Herausgeber bzw. Betreiber
 der OSM-Datenbank unter ODbL erteilt - nicht direkt dem Anwender.
 
 Es kaeme in dem Fall darauf an, welche Lizenz fuer den Inhalt verwendet 
 wurde, und ob diese Lizenz gilt. Die FIL, die dafuer im Gespraech war 
 und im wesentlichen einer BSD-Lizenz aehnelt, soll jetzt in Database 
 Content License umbenannt und etwas verbessert und in den naechsten 
 Tagen vorgestellt werden.

Ich rede ja von der Gültigkeit der Lizenz, sondern von der Ungültigkeit.
Wenn im Land xy die Datenbankschutzrichtlinie nicht gilt, dann gilt
immer noch das Urheberrecht (siehe unten). Auch wenn ich nicht glaube,
dass sowas unverfolgt bleiben kann.

 b) Sie sind nicht geschützt, dann ist es für uns Anwender wurscht.
 Wir haben keinerlei Rechte an den Daten und schenken sie freiwillig
 an den Betreiber der Datenbank. Diese Datenbank kann dann unter der
 Lizenz einer Wahl stehen, nehmen wir ruhig die ODbL. Wir haben
 keinerlei Mitspracherecht, außer natürlich auf Kulanzbasis.
 
 Naja, wir koennten ja selber immer noch, auch bei ungeschuetzten Daten, 
 von dem Datenbankschutz etwas abbekommen. Jordan Hatcher hatte 
 urspruenglich vorgesehen, dass die einzelnen Mapper ihre Daten ebenfalls 
 als Datenbank unter der ODbL an die OSMF lizensieren. Mittlerweile ist 
 die Position der OSMF aber, dass die Daten unter der FIL (bzw. bald 
 DbCL) lizensieren sollen. Dazu haben die amerikanischen Anwaelte 
 geraten, aber die Begruendung dafuer kenne ich nicht.

Stimmt, die Diskussion hatten wir ja schon mal. Ich war der Meinung,
dass man keine Nutzungsrechte an Daten vergeben kann, an denen man
keine Recht hat - Du warst anderer Meinung. Wir sollten das nicht
weiterverfolgen :-)

 Bislang wurde ja immer von a ausgegangen, von dem ich ja auch
 ein Vertreter bin. Allerdings sehe ich hier kein Problem, wenn
 die ODbL irgendwo ungültig werden sollte. Wenn man ein Urheberrecht
 darauf habe, gilt es weltweit (Welturh.abkommen, WTC, WIPO etc.).
 
 Ich gehe davon aus, dass die USA zu den Laendern gehoeren, in denen 
 unsere Daten tendenziell eher *nicht* dem Urheberrecht unterliegen, nach 
 dem Motto facts are free.

Super, damit dürfte jeder Amerikaner jedes Buch der Welt, welches
auf wahren Gegebenheiten basiert oder sich mit Naturwissenschaften
beschäftigt frei kopieren.

Dann kommt jetzt meine große Frage: Wie schützen Navteq und Teleatlas
ihre Daten in den USA? :-)

Grüße
Tobias

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Re: [Talk-de] Neue Lizenz: ODbL 1.0 release can didate veröffentlicht

2009-04-30 Diskussionsfäden Philipp Klaus Krause
Frederik Ramm schrieb:
 Wenn jemand in Nordkorea die GPL verletzt und ein eigenes Betriebssystem 
 namens Lunix baut und dies einem Kunden in den USA verkauft (und 
 beteuert, dass alle Rechte in Nordkorea liegen), dann koennen die 
 Rechteinhaber - Nordkorea hin oder her - Ansprueche gegen den Kunden in 
 den USA durchsetzen, weil das Copyright nicht dadurch ausgehebelt wird, 
 dass die Koreaner irgendwas draufschreiben.

Nordkorea ist 2003 der Berner Konvention beigetreten. Spätestens damit
sollte die GPL dort genausogut durchsetzbar sein wie in den USA.

Philipp

P.S.: Die einzigen Staaten, die bisher mit keinem internationalen
Übereinkommen zum Urherberrecht etwas zu tun haben wollten sind
Kiribati, Nauru, Palau, San Marino, Somalia, Turkmenistan und Tuvalu.

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Re: [Talk-de] Neue Lizenz: ODbL 1.0 release can didate veröffentlicht

2009-04-30 Diskussionsfäden Rainer Knaepper

Moin Frederik,

Ich denke mal, man wird sich gedacht haben, ohne geht's nicht. OSM
und ueberhaupt der ganze Bereich Geodaten und Open Data entwickeln
sich sehr schnell; es gibt keine existierende, verlaessliche Lizenz,
die man einfach nehmen koennte.

CC0. Einfach aufmachen, den ganzen Kram.

den ganzen Relizensierungs-Aerger

Den hätte man dann genau einmal, nämlich jetzt.

Rainer

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[Talk-de] Neue Lizenz: ODbL 1.0 release can didate veröffentlicht

2009-04-29 Diskussionsfäden Frederik Ramm
Hallo,

auf

http://www.opendatacommons.org/licenses/odbl/

gibt es die ueberarbeitete Version der ODbL, die eventuell in Zukunft 
fuer OSM Anwendung finden soll. Der hier veroeffentlichte Release 
Candidate soll in 2 Wochen in die finale 1.0 muenden, und dann kann bei 
OSM der Prozess beginnen, der letztendlich entscheidet, ob wir diese 
Lizenz ueberhaupt wollen.

Die wesentlichen Aenderungen zur Version 0.9 sind:

* Das Use/Convey-Problem wurde repariert, so dass, wie immer geplant, 
nun auch Zwischenprodukte auf dem Weg zu einem Produced Work 
offengelegt werden muessen.

* Die Sache mit dem oder eine neuere Version der Lizenz wurde insofern 
praezisiert, als dass da nun steht eine neuere Version, die dem Geiste 
dieser Lizenz entspricht; ferner wurde hinzugefuegt, dass auch eine 
Veroeffentlichung unter einer kompatiblen Lizenz erlaubt ist, wobei 
der Lizenzgeber jemandem das Recht erteilen kann, zu entscheiden, welche 
Lizenzen kompatibel sind.

* Wenn man eine abgeleitete Datenbank nutzt, reicht es nun, einen 
Algorithmus anzugeben, der diese Datenbank aus dem verfuegbaren Original 
herstellt. Streng genommen haette die alte Lizenz von jemand, der z.B. 
minuetliche OSM-Updates in seine Mapnik-Datenbank einspielt, verlangt, 
staendig den aktuellen Inhalt seiner Mapnik-Datenbank verfuegbar zu 
machen; nun wird es reichen, wenn er sagt: ich hab osm2pgsql genommen 
und auf die folgenden oeffentlich erhaeltlichen Eingabefiles angewender.

* Es gibt eine GPL-artige Klausel zum Wiederinkraftreten der Lizenz nach 
einer Verletzung. Vorher stand da wenn Du die Lizenz verletzt, 
verlierst Du alle Rechte an den Daten, jetzt kommt hinzu wenn Du mit 
der Lizenzverletzung aufhoerst, hast Du die Rechte wieder.

Zu den Fragen

(a) was ist ueberhaupt eine Datenbank und was ein Produced Work,
(b) was ist eine collected database und was eine derivative database,
(c) was ist substantial

macht die Lizenz weiterhin keine ausreichenen Aussagen, aber die OSMF 
will versuchen, das in einem Zusatzdokument zu klaeren. Die vorlaeufig 
geplante Definition von substantial sieht etwa so aus:

- nicht substantial ist alles bis zu 100 Features (ein Feature ist 
dabei ein Way inkl. seiner Nodes oder ein einzelner POI-Node), egal 
wie/wo/was;
- nicht substantial ist es auch, wenn man mehr als 100 Features 
extrahiert, sofern diese Extraktion nicht systematisch ist (Beispiel: 
alle Restaurants in Karlsruhe - substantial, alle Restaurants in 
Deutschland, in denen ich schonmal gegessen habe - nicht substantial)
- nicht substantial ist auch ein kompletter Kartenauszug eines Gebiets 
mit bis zu 1000 Einwohnern.
- alles andere ist hoechst wahrscheinlich substantial.

Das heisst, dass jemand all diese Dinge aus der Datenbank nehmen und 
benutzen darf, ohne an irgendeine Lizenz gebunden zu sein. Unzulaessig 
ist jedoch, mehrere solche Exrakte zu einem groesseren zu kombinieren 
(bzw. dann greift halt wieder die Lizenz).

Ich halte diese Definition von substantial fuer ziemlich brauchbar. 
Sie stellt sicher, dass jemand unkompliziert kleine Datenmengen 
entnehmen kann, aber sobald etwas ansatzweise wertvolles entsteht, 
wird es eben substantial.

Aus der Frage was ist mit der internationalen Gueltigkeit besonders in 
Laendern ohne Datenbank-Direktive haben sich die ODC-Leute etwas 
herausgewunden, siehe http://www.opendatacommons.org/faq/licenses/ - das 
Argument geht etwa so: Mag ja sein, dass diese Lizenz in bestimmten 
Laendern nicht gilt, aber es ist doch besser als nix, wenn sie in 
anderen Laendern wenigstens funktioniert. Hier bin ich anderer Ansicht; 
ich finde, das fuehrt zu einer Ungleichbehandlung von Nutzern in 
verschiedenen Laendern und zu einer Rechtsunsicherheit, und mir waere 
keine Lizenz (PD, BSD o.ae.) lieber als eine Lizenz, die nur in einem 
Teil der Welt verbindlich ist.

Unklar ist auch weiterhin, wie es moeglich sein soll, Produced Works 
unter einer Share-Alike-Lizenz zu veroeffentlichen, solange die 
Reverse-Engineering-Klausel existiert.

Alles in allem scheint mir diese 1.0-Version eine vernuenftige 
Weiterentwicklung auf dem ODbL-Weg zu sein - wenn man den Weg denn 
ueberhaupt insgesamt fuer den richtigen haelt.

Bye
Frederik

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Frederik Ramm  ##  eMail frede...@remote.org  ##  N49°00'09 E008°23'33

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