Am Mittwoch 25 März 2009 02:21:03 schrieb Martin Koppenhoefer:
Am 25. März 2009 01:07 schrieb Frederik Ramm frede...@remote.org:
Das reicht ja. Ob Du mir (a) 100 Euro schuldest und ich Dir schriftlich
gebe, dass ich sie niemals zurueckfordern werde oder (b) Du mir keine
100 Euro schuldest,
Hallo,
Martin Koppenhoefer wrote:
Am 25. März 2009 01:07 schrieb Frederik Ramm frede...@remote.org:
Das reicht ja. Ob Du mir (a) 100 Euro schuldest und ich Dir schriftlich
gebe, dass ich sie niemals zurueckfordern werde oder (b) Du mir keine
100 Euro schuldest, ist in der Auswirkung fuer Dich
Hallo,
Hallo,
Martin Koppenhoefer wrote:
Am 25. März 2009 01:07 schrieb Frederik Ramm frede...@remote.org:
Das reicht ja. Ob Du mir (a) 100 Euro schuldest und ich Dir schriftlich
gebe, dass ich sie niemals zurueckfordern werde oder (b) Du mir keine
100 Euro schuldest, ist in der
Hallo,
Frederik Ramm schrieb:
Was macht ein Kartograph anders? Er nimmt eine Kartengrundlage,
fasst Dinge zusammen, generalisiert sie, entfernt Dinge, fügt was
hinzu und färbt die Informationen ein. Es ist *genau* das Gleiche.
Nein, es ist genau das Gegensätzliche.
Sehen deutsche Gerichte
Hallo,
Tobias Wendorff wrote:
Wenn ich ein Bild habe, z.B. ein Foto, sagen wir mal ein Luftbild, und
daraus Kartendaten herstelle, dann ist das ein kaum automatisierbarer
Prozess. Sowas koennen nur Menschen (sonst haette Google sich nicht den
MapMaker ausgedacht). Hier wird eine Datenbank
Hallo,
Frederik Ramm schrieb:
Die ODbL versucht, dem entgegenzuwirken, indem sie an diese Stelle einen
Vertrag setzt: Indem Du unsere Daten nutzt, erklaerst Du, dass ein
reverse engineering (also ein Abdigitalisieren), das zu einer neuen
Datenbank fuehrt, automatisch diese Datenbank unter
Erstens einmal koennen die, die die Daten hochladen, dieses Hochladen an
eine vertragliche Bedingung knuepfen, die mit Lizenzen und Schutzrechten
nichts zu tun hat (Ich lade nur hoch, wenn ihr mir versichert, dass ihr
unter der ODbL veroeffentlicht oder so).
Das sehe ich komplett anders.
Marc Schütz schrieb:
Es geht in diesem speziellen Beispiel aber um einen Vertrag zwischen dem
DB-Betreiber und dem Mapper. Das hat mit Urheberrecht gar nichts zu tun.
Die ODbL ist bei uns nur eine Lizenz und kein Vertrag. Mit wem gehe
ich einen rechtsverbindlichen Vertrag ein? Mit der OSMF?
Am Mittwoch 25 März 2009 16:14:13 schrieb Tobias Wendorff:
Marc Schütz schrieb:
Es geht in diesem speziellen Beispiel aber um einen Vertrag zwischen dem
DB-Betreiber und dem Mapper. Das hat mit Urheberrecht gar nichts zu tun.
Die ODbL ist bei uns nur eine Lizenz und kein Vertrag. Mit wem
Marc Schütz schrieb:
Worauf du erwidert hast, dass hierfür ein Urheberrecht notwendig wäre.
Dem ist eben nicht so, weil es sich bei dem, was Frederik vorgeschlagen
hat, um einen Vertrag zwischen dir und der OSMF (o.a.) handelt, durch
den die OSMF gezwungen wird, die von dir gesammelten
Am Mittwoch 25 März 2009 16:45:43 schrieb Tobias Wendorff:
Marc Schütz schrieb:
Worauf du erwidert hast, dass hierfür ein Urheberrecht notwendig wäre.
Dem ist eben nicht so, weil es sich bei dem, was Frederik vorgeschlagen
hat, um einen Vertrag zwischen dir und der OSMF (o.a.) handelt,
Am 25. März 2009 08:21 schrieb Frederik Ramm frede...@remote.org:
Hallo,
Martin Koppenhoefer wrote:
Am 25. März 2009 01:07 schrieb Frederik Ramm frede...@remote.org:
Das reicht ja. Ob Du mir (a) 100 Euro schuldest und ich Dir schriftlich
gebe, dass ich sie niemals zurueckfordern werde oder
Am 25. März 2009 19:48 schrieb Martin Koppenhoefer dieterdre...@gmail.com:
nee, so allgemein habe ich das nicht gesagt. Aber wenn Du schreibst:
Du schuldest mir 100 EUR und gibst mir schriftlich, dass Du sie nie
zurückfordern wirst, dann können Deine Erben trotzdem das Geld
verlangen. Schulden
Frederik Ramm schrieb:
5. Die CC-BY-SA raeumt kein Nutzungsrecht im Rahmen des Datenbankrechts ein.
Gegenbehauptung:
Wenn eine Datenbank unter CC-BY-SA veröffentlicht wird, räumt die
CC-BY-SA ein Nutzungsrecht im Rahmen des Datenbankrechts ein. Den
Juristen, der den Lizenztext unter diesen
Hallo,
Ulf Möller wrote:
5. Die CC-BY-SA raeumt kein Nutzungsrecht im Rahmen des Datenbankrechts ein.
Gegenbehauptung:
Wenn eine Datenbank unter CC-BY-SA veröffentlicht wird, räumt die
CC-BY-SA ein Nutzungsrecht im Rahmen des Datenbankrechts ein. Den
Juristen, der den Lizenztext unter
Hallo Community,
ich habe es auf der FOSSGIS ja schon anmerken lassen, aber ich
frage hier nochmal, weil ich dort kaum Feedback bekommen habe:
Die ODbl sagt (etwa): Wenn man den Datenbankinhalt verändert
z.B. verbessert müssen die Änderungen / Verbesserungen an
OpenStreetMap zurückfließen.
Hallo,
Tobias Wendorff wrote:
Ich lade mir z.B. die Daten herunter, um ein T-Shirt zu erstellen.
Nun lade ich noch Shop-Adressen aus einer anderen Datenbank dazu,
rendere diese und drucke es aus. Die verbesserten Daten müssen
also an OSM zurück.
Das ist der Plan, ja.
Was aber, wenn ich
Hallo,
Frederik Ramm schrieb:
Jemand anders kann nun gegen ein Bier die Karte nehmen, die Shops
einzeichnen und das ganze wiederum veroeffentichen. Die ODbL greif hier
ja gar nicht mehr.
Moment, so einfach geht das sicher nicht. Beispiel:
Ein Navi-Hersteller wandelt unsere Daten in sein
Hallo,
Tobias Wendorff wrote:
Moment, so einfach geht das sicher nicht. Beispiel:
Ein Navi-Hersteller wandelt unsere Daten in sein proprietäres Format
Ah, also eine abgeleitete Datenbank. Die muss er rausruecken.
und fügt eigene Daten hinzu.
Je nach Art der Hinzufuegung ist das dann ein
Hallo,
Frederik Ramm schrieb:
Ah, also eine abgeleitete Datenbank. Die muss er rausruecken.
eine Datenbank ist nicht nur eine Datenbank, wenn sie elektronisch
vorliegt.
und fügt eigene Daten hinzu.
Je nach Art der Hinzufuegung ist das dann ein Sammelwerk (wenn seine
Daten eher so neben
Hallo,
Tobias Wendorff wrote:
eine Datenbank ist nicht nur eine Datenbank, wenn sie elektronisch
vorliegt.
Klar, auch in einem Telefonbuch sind die Eintraege strukturiert
angeordnet und einzeln abrufbar. In einer Topokarte aber nicht.
Je nach Art der Hinzufuegung ist das dann ein Sammelwerk
Hallo,
Frederik Ramm schrieb:
Tobias Wendorff wrote:
eine Datenbank ist nicht nur eine Datenbank, wenn sie elektronisch
vorliegt.
Klar, auch in einem Telefonbuch sind die Eintraege strukturiert
angeordnet und einzeln abrufbar. In einer Topokarte aber nicht.
Letzteres sieht die
Hallo,
Tobias Wendorff wrote:
Wenn Du mir eine Karte mit Straßen und Bushaltestellen renderst,
kann ich hingehen und alles wieder abzeichnen. Also sind die
Informationen eben doch struktuiert angeordnet und wieder
abrufbar. Der Zeichenschlüssel bestätigt die Struktur.
Bin ich anderer Ansicht
Hallo,
Frederik Ramm schrieb:
Tobias Wendorff wrote:
Wenn Du mir eine Karte mit Straßen und Bushaltestellen renderst,
kann ich hingehen und alles wieder abzeichnen. Also sind die
Informationen eben doch struktuiert angeordnet und wieder
abrufbar. Der Zeichenschlüssel bestätigt die Struktur.
Hallo,
Tobias Wendorff wrote:
Bin ich anderer Ansicht - als Mensch kannst Du natuerlich in alles eine
Struktur reinbringen.
Ja - und genau *das* ist es ja, was die Schöpfungshöhe wiederspiegel.
Es kommt aber darauf an, wie viel Höhe Du reinsteckst.
[...]
Was macht ein Kartograph anders?
Am 25. März 2009 01:07 schrieb Frederik Ramm frede...@remote.org:
Das reicht ja. Ob Du mir (a) 100 Euro schuldest und ich Dir schriftlich
gebe, dass ich sie niemals zurueckfordern werde oder (b) Du mir keine
100 Euro schuldest, ist in der Auswirkung fuer Dich doch irrelevant, oder?
nicht
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