Per Jessen schrieb:
Xaver Aerni wrote:

Hallo,
Der Kanton Zug hat das erste Urteil gegen das Antispamgesetz
verkündet. Dabei stellte es sich auf den gesichtspunkt, dass ein
Abmeldelink alleine genügt. Auf die Punkte, das der Kläger weder eine
Einwilligung gegeben habe und auch keine Geschäftsbeziehung habe,
wurde ignoriert

Wer interesse hat kann das Urteil selber unter
http://www.pop.ch/urteil.pdf. Ich denke das gibt ein wenig
Gesprächsstoff

Has this made it to the press/news anywhere?

It doesn't look like. I'll submit it to symlink.ch.

Regards
    Peter
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