On 25.02.2012 08:22, Andreas Labres wrote:
http://openstreetbugs.schokokeks.org/api/0.1/rssitem?id=628930

Ihr diskutiert (wieder mal) auf Openstreetbugs, ich versuche mal, das hier
weiterzuführen...

Die OSB-Website ist grad down, aber du meinst offenbar einen Bug, zu dem ich was geschrieben habe.

"(Berechtigter) Anlieger ist, wer ein an der Straße anliegendes Grundstück
bewohnt oder zu einer Erledigung aufsuchen muss. Der Begriff hat nichts mit
einem „Anliegen“ zu tun, sondern stammt aus der Ortsbezeichnung. Das
Zusatzzeichen „Anwohner frei“ steht rechtlich dem „Anlieger frei“ gleich."
<http://de.wikipedia.org/wiki/Anlieger>

Anlieger ist ebenso wie "... frei" Bundesdeutsch-Sprech. Als ich in http://forum.openstreetmap.org/viewtopic.php?id=14293 nachgefragt habe, wurde mir erklärt, dass "bei Anlieger frei jeder hinfahren kann, der dort irgendetwas zu machen hat" und dass es "das bezeichnet, was mit access=destination gemeint ist". Also: Anlieger frei = Zufahrt für jeden gestattet. Demnach ist "ausgenommen Anlieger" definitiv was anderes als "ausgenommen Anrainerverkehr", denn da ist Zufahrt nur für Leute gestattet, die was mit den Anrainern zu tun haben -> vehicle=delivery. Und "ausgenommen Anrainer" ist sowieso was ganz anderes (vehicle=private).

Aber kann natürlich sein, dass die Leute im Forum sich geirrt haben. Dann gehört das OSM-Wiki korrigiert.

Zur Sache: es gibt dort mehrere "nur für Anwohner und Lieferanten frei" Straßen,
zB kann man IIRC zum Parkplatz vom Weingut Zimmermann zufahren (obwohl die
Mitterwurzergasse sehr eng ist); aber auch die Kammerergasse (IIRC) ist nur fuer
Anrainer... ich werde dort gelegentlich mal Fotos machen.

Solang nichts von Anliegern steht, sondern von Anwohnern oder -rainern, ist eh alles einfach.

--
Friedrich K. Volkmann       http://www.volki.at/
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