2012/2/25 Friedrich Volkmann <[email protected]>:

> Anlieger ist ebenso wie "... frei" Bundesdeutsch-Sprech. Als ich in
> http://forum.openstreetmap.org/viewtopic.php?id=14293 nachgefragt habe,
> wurde mir erklärt, dass "bei Anlieger frei jeder hinfahren kann, der dort
> irgendetwas zu machen hat" und dass es "das bezeichnet, was mit
> access=destination gemeint ist". Also: Anlieger frei = Zufahrt für jeden
> gestattet.
> Demnach ist "ausgenommen Anlieger" definitiv was anderes als "ausgenommen
> Anrainerverkehr", denn da ist Zufahrt nur für Leute gestattet, die was mit
> den Anrainern zu tun haben -> vehicle=delivery. Und "ausgenommen Anrainer"
> ist sowieso was ganz anderes (vehicle=private).
>
> Aber kann natürlich sein, dass die Leute im Forum sich geirrt haben. Dann
> gehört das OSM-Wiki korrigiert.

Ich kann nur sagen, dass es mir in der Fahrschule genau so erklärt
wurde. Also falls es in der Zwischenzeit keine Gesetzesnovelle gegeben
hat, dann ist das (meines Wissens) der österreichische Rechtsstand.

Hannes

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