On 26.02.2012 20:57, Norbert Wenzel wrote:
On 02/26/2012 11:10 AM, Andreas Labres wrote:
Natürlich ist das bundesdeutsch und eigentlich interessiert's mich auch
nicht,
aber in der zitierten Fußnote steht ja offenbar (hab's nicht nachgelesen,
interessiert mich wie gesagt nicht), dass "Anwohner frei" und "Anlieger frei"
rechtlich gleich gestellt ist. "wer ein an der Straße anliegendes Grundstück
bewohnt oder zu einer Erledigung aufsuchen muss", das ist wohl auch dem
österr. "ausgenommen Anrainer" rechlich geleichzustellen.

Wer MUSS ein Grundstück zur Erledigung aufsuchen? Ein Briefträger muss das nicht unbedingt, denn der kann den Brief am Eingang abgeben. Ein Handwerker muss das auch nicht, denn der kann den Auftrag ablehnen. Auch Verwandte sind nicht verpflichtet zu kommen. Wenn ich aber ein dringendes Bedürfnis verspüre, dann muss ich.

D.h. diese Definition kann irgendwie nicht stimmen.

Mit "ausgenommen Anrainer" ist es nach dieser Definition sicher nicht gleichzustellen, denn für diese gilt nur der erste Teil ("wer ... bewohnt").

Daher würd ich vorschlagen nur das allgemeine access=destination zu taggen,
einfach weils jeder versteht

access=destination heißt, dass Zufahrt und Betreten gestattet ist, aber nicht die Durchfahrt oder ein Durchschreiten. So ein Schild gibt es nirgends, d.h. access=destination ist immer falsch. Warum es trotzdem so oft vorkommt, ist mir ein Rätsel. Vielleicht einer der unzähligen JOSM-Bugs.

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