On Thu, 11 Apr 2013 10:12:19 +0200 Stefan Kopetzky <[email protected]> wrote:
> On 2013-04-11 09:18, Norbert Wenzel wrote: > > Ist nicht ohnehin jeder Weg der nicht asphaltiert ist auf der > > Donauinsel als Treppelweg gekennzeichnet? Und als solcher dann > > ohnehin nicht offiziell für den öffentlichen Verkehr gedacht? > > mE ist das nicht so. Treppelweg (oder Uferbegleitweg) ist nur der > direkt am fließenden Gewässer. Und auch davon sind viele nicht als Treppelweg beschildert, glaub ich. Im ursprünglichen, historischen Sinne kommt das von: http://de.wikipedia.org/wiki/Leinpfad was bei der Donauinsel natürlich etwas ulkig ist. Gesetzlich geregelt sind die im Schiffahrtsgesetz §36 (siehe auch §2): http://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10012703 Daraus schließe ich, daß die Treppelwege alle dem Bund gehören ("in der Verfügungsberechtigung des Bundes") - vl. gibts aber auch Länder-Treppelwege? Jedenfalls müssen sie nicht unbedingt direkt am Wasser sein, sondern können auch "nur" als Zufahrten gebraucht werden ("und deren Verbindung zu Straßen mit öffentlichem Verkehr"). Mir fällt aber keine Stelle ein, wo ein Treppelweg nicht (nahe) am Ufer wäre. Führt irgendwie alles zu nix. :) -- Kind regards/Mit freundlichen Grüßen, Stefan Tauner _______________________________________________ Talk-at mailing list [email protected] http://lists.openstreetmap.org/listinfo/talk-at
