On 04/11/2013 10:12 AM, Stefan Kopetzky wrote:
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On 2013-04-11 09:18, Norbert Wenzel wrote:
Ist nicht ohnehin jeder Weg der nicht asphaltiert ist auf der
Donauinsel als Treppelweg gekennzeichnet? Und als solcher dann
ohnehin nicht offiziell für den öffentlichen Verkehr gedacht?

mE ist das nicht so. Treppelweg (oder Uferbegleitweg) ist nur der
direkt am fließenden Gewässer.

Worauf bezieht sich das jetzt? Dass sie gekennzeichnet sind, oder dass sie nicht für den öffentlichen Verkehr gedacht sind?

"Nicht für den öffentlichen Verkehr gedacht" stammt aus dem SchFG §2/26 bzw. wortgleich WVO $11.01/1c und ist soweit ich das finden konnte die einzige Definition von Treppelweg.

Zitat:
„Treppelweg“: an den Ufern oder auf oder neben den Dämmen von Wasserstraßen entlangführende Wege und deren Verbindung zu Straßen mit öffentlichem Verkehr, soweit sie in der Verfügungsberechtigung des Bundes stehen; sie dienen nicht dem öffentlichen Verkehr;

Damit wäre eben der Unterschied zu normalen Wegen imo hinreichend gegeben, aber ich bin halt kein Jurist. Aber für OSM sollte das doch ausreichend sein, ihn als zumindest nicht normale Straße einzutragen.

Norbert

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