Na, man lernt nie aus *g* > Auch Datensammlungen analoger, zB. gedruckter, Form können > Datenbankschutz genießen. Einfach mal nach Aktenzeichen: 21 O 7402/02 > googlen. > Nichtsdestotrotz bleibt natürlich das was du weiter oben geschrieben hast > (und auch Frederik in der anderen Mail), dass die Entnahme einzelner Daten > dann trotzdem immer noch legal ist.
Ich schreib das jetzt aus der Erinnerung, weil ich den Artikel nicht vorliegen habe, aber da hat AFAIK das Gericht anders entschieden. Es wurde darauf hingewiesen, dass der Datenbestand strukturiert vorliegen muss und das wurde den Flugwetterdaten abgesprochen. Also datenbanktypisch strukturiert sind die Daten einer analogen Karte nun wirklich nicht. Täusche ich mich, oder ist das Landgericht München (I II oder beide) immer wieder mal Anlass zum Kopfschütteln, wenn es um diese Themen geht? Also für mich bleibts dabei: Einzelne Namen zur Ergänzung oder Kontrolle sind OK, komplettes Abschreiben aller Namen (z.B. einer Fläche) bleibt ein juristisches Minenfeld. Aber was solls, einer der schöneren Nebeneffekte von OSM ist ja schon immer, dass ich meine Stadt ganz neu kennenlerne, seit ich in Ecken komme, die ich sonst nie gesehen hätte ;) Grüsse Hubert -- Psssst! Schon vom neuen GMX MultiMessenger gehört? Der kanns mit allen: http://www.gmx.net/de/go/multimessenger _______________________________________________ Talk-de mailing list [email protected] http://lists.openstreetmap.org/cgi-bin/mailman/listinfo/talk-de

