hallo,

nun aber zum letzten mal.

> du bist auch auf der Autobahn dazu verpflichtet die 
> Mindestgeschwingigkeit einzuhalten (60km/h). Das Gleiche gilt auch auf 
> Kraftfahrstraßen...
nein. immer noch nicht. es wird so auch nie gelten.

> btw. wie willst du bitte sonst erforderliche "bauartbedingte 
> Mindestgeschwindigkeiten" taggen, wenn nicht mit "MinSpeed=..." ?
überhaupt nicht.

>> es gibt da so ein schönes verkehrszeichen, in dem eine zahl auf blauem
>> grund abgebildet ist. die zahl, die dort steht, gehört in das
>> minspeed-tag. es gibt in deutschland aber keine straßen, wo alleine
>> durch eine straßen-klasse eine mindestgeschwindigkeit festgelegt ist.
>> nichtmal auf autobahnen. 
> sowohl das Autobahn- als auch das Kraftfahrstraßenschild implizieren 
> eine Mindestgeschwindigkeit,  auch wenn du das jetzt nicht glauben 
> willst. ;)
nein. wirklich nicht.


nach deiner argumentation dürften lkw nicht auf einer autobahn den berg
hoch fahren. du weißt schon, dass es autobahnen mit einer steigung von
mehr als 2% gibt? da kommt ein schwacher, voll beladener lkw nicht mit
60km/h hoch! und diese lkw begehen keine ordnungswidrigkeit, weil es
nirgends eine fixierung der mindestgeschwindigkeit auf autobahnen auf
60km/h gibt. wie bereits erwähnt darf man natürlich nicht so langsam
fahren, dass man andere verkehrsteilnehmer behindert (§3 abs. 2, nicht
§1!) - aber da steht eben nichts von 60 km/h auf autobahnen.

von einer behinderung wird wohl ausgegangen, wenn man 60% der
richtgeschwindigkeit unterschreitet. auf autobahnen also 78km/h, um mal
eine zahl in den ring zu werfen.

und jetzt zum allerletzten mal: eine mindestgeschwindigkeit wird durch
das zeichen 275 angezeigt und sonst durch *nichts*.

können wir uns vielleicht darauf einigen, dass "minspeed" nur verwendet
wird, wenn eben dieses zeichen 275 angebracht ist?

lorenz

_______________________________________________
Talk-de mailing list
Talk-de@openstreetmap.org
http://lists.openstreetmap.org/cgi-bin/mailman/listinfo/talk-de

Antwort per Email an