hallo, nun aber zum letzten mal.
> du bist auch auf der Autobahn dazu verpflichtet die > Mindestgeschwingigkeit einzuhalten (60km/h). Das Gleiche gilt auch auf > Kraftfahrstraßen... nein. immer noch nicht. es wird so auch nie gelten. > btw. wie willst du bitte sonst erforderliche "bauartbedingte > Mindestgeschwindigkeiten" taggen, wenn nicht mit "MinSpeed=..." ? überhaupt nicht. >> es gibt da so ein schönes verkehrszeichen, in dem eine zahl auf blauem >> grund abgebildet ist. die zahl, die dort steht, gehört in das >> minspeed-tag. es gibt in deutschland aber keine straßen, wo alleine >> durch eine straßen-klasse eine mindestgeschwindigkeit festgelegt ist. >> nichtmal auf autobahnen. > sowohl das Autobahn- als auch das Kraftfahrstraßenschild implizieren > eine Mindestgeschwindigkeit, auch wenn du das jetzt nicht glauben > willst. ;) nein. wirklich nicht. nach deiner argumentation dürften lkw nicht auf einer autobahn den berg hoch fahren. du weißt schon, dass es autobahnen mit einer steigung von mehr als 2% gibt? da kommt ein schwacher, voll beladener lkw nicht mit 60km/h hoch! und diese lkw begehen keine ordnungswidrigkeit, weil es nirgends eine fixierung der mindestgeschwindigkeit auf autobahnen auf 60km/h gibt. wie bereits erwähnt darf man natürlich nicht so langsam fahren, dass man andere verkehrsteilnehmer behindert (§3 abs. 2, nicht §1!) - aber da steht eben nichts von 60 km/h auf autobahnen. von einer behinderung wird wohl ausgegangen, wenn man 60% der richtgeschwindigkeit unterschreitet. auf autobahnen also 78km/h, um mal eine zahl in den ring zu werfen. und jetzt zum allerletzten mal: eine mindestgeschwindigkeit wird durch das zeichen 275 angezeigt und sonst durch *nichts*. können wir uns vielleicht darauf einigen, dass "minspeed" nur verwendet wird, wenn eben dieses zeichen 275 angebracht ist? lorenz _______________________________________________ Talk-de mailing list Talk-de@openstreetmap.org http://lists.openstreetmap.org/cgi-bin/mailman/listinfo/talk-de