Mario Salvini schrieb: > du bist auch auf der Autobahn dazu verpflichtet die > Mindestgeschwingigkeit einzuhalten (60km/h). Das Gleiche gilt auch auf > Kraftfahrstraßen... >
NEIN! Dein Fahrzeug muß dazu in der Lage sein mindestens 60km/h zu fahren zu können. Niemand kann Dich aber daran hinderen (leider), mit z.B. 10km/h über die Autobahn zu schleichen... Einzig die Frage einer "Behinderung" wäre zu klären. Das Thema ist eines der weit verbreitsten Rechtsurtümer in Deutschland... > btw. wie willst du bitte sonst erforderliche "bauartbedingte > Mindestgeschwindigkeiten" taggen, wenn nicht mit "MinSpeed=..." ? > Keine Ahnung, aber minspeed ist hierfür eindeutig falsch. MfG Michael. _______________________________________________ Talk-de mailing list [email protected] http://lists.openstreetmap.org/cgi-bin/mailman/listinfo/talk-de

