Mario Salvini schrieb:
> du bist auch auf der Autobahn dazu verpflichtet die 
> Mindestgeschwingigkeit einzuhalten (60km/h). Das Gleiche gilt auch auf 
> Kraftfahrstraßen...
>   

NEIN!
Dein Fahrzeug muß dazu in der Lage sein mindestens 60km/h zu fahren zu 
können. Niemand kann Dich aber daran hinderen (leider), mit z.B. 10km/h 
über die Autobahn zu schleichen... Einzig die Frage einer "Behinderung" 
wäre zu klären.
Das Thema ist eines der weit verbreitsten Rechtsurtümer in Deutschland...

> btw. wie willst du bitte sonst erforderliche "bauartbedingte 
> Mindestgeschwindigkeiten" taggen, wenn nicht mit "MinSpeed=..." ?
>   
Keine Ahnung, aber minspeed ist hierfür eindeutig falsch.


MfG
Michael.


_______________________________________________
Talk-de mailing list
[email protected]
http://lists.openstreetmap.org/cgi-bin/mailman/listinfo/talk-de

Antwort per Email an