Henning Scholland schrieb: > Viel Spaß bei der internationalen Durchsetzung ;)
Es gilt der Ort der Tat, nicht die Position des Täters. Außerdem gibt es durchaus Anwälte im Ausland. Wäre ja nicht so, das man da gebunden ist. Ich kann problemlos einen Englischen, Französischen, Russischen, Türkischen, Amerikanischen oder Isländischen Anwalt mit der Zustellung der Unterlassungsklage beauftragen. Die Lizenzbedingungen gelten Weltweit, und Übersetzungsdienste kosten auch nicht so viel, dass man das nicht demjenigen als Anwaltskosten mit Aufbürden könnte, der gegen die Lizenzbedingungen verstoßen hat. Grüße, Dirk -- Local time :: Ortszeit :: DE-HH 2013-07-28T21:23:31+0200
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