Am 28. Juli 2013 21:26 schrieb Dirk Sohler <[email protected]>: > Ich kann problemlos einen > Englischen, Französischen, Russischen, Türkischen, Amerikanischen oder > Isländischen Anwalt mit der Zustellung der Unterlassungsklage > beauftragen. Die Lizenzbedingungen gelten Weltweit, und > Übersetzungsdienste kosten auch nicht so viel, dass man das nicht > demjenigen als Anwaltskosten mit Aufbürden könnte, der gegen die > Lizenzbedingungen verstoßen hat. >
es gibt genügend Länder auf der Welt, wo man damit nicht sehr weit kommt, vielleicht ist es sogar die Mehrheit. Gruß Martin _______________________________________________ Talk-de mailing list [email protected] http://lists.openstreetmap.org/listinfo/talk-de

