On 28.07.2013 20:43, Dirk Sohler wrote:
Peter Wendorff schrieb:
Wer will, meldet sich einmal bei osm an und schreibt sich dann
trotzdem ein script, um die Nutzerseiten abzufragen - das kostet 20

Und wer das öffentlich macht bekommt dann eine Unterlassungsklage wegen
Verletzung der Lizenzbedingungen und des Datenschutzes.

Was, wenn derjenige in einem Land sitzt, das weder ein Schutzrecht für Datenbankhersteller noch ein dem deutschen vergleichbares Datenschutzrecht kennt? Vielleicht findet sich auch da ein Ansatzpunkt. Aber wer macht sich die Mühe, den ausfindig zu machen und dann den Prozess zu führen? Natürlich mit der Perspektive, auf den Kosten sitzenzubleiben, weil man vielleicht verliert, auch als Gewinner Kosten tragen muss oder sich der Verlierer einfach als zahlungsunfähig herausstellt? Um genau was zu verhindern?

Gruß,
Mark



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