Am 18. Februar 2014 16:03 schrieb Elstermann, Mike
<[email protected]>:

> Hier die Kernaussagen:
> 1.  Karten mit einem Maßstab kleiner als 1 : 5 000;
> 2.  Satelliten- oder Luftbildinformationen mit einer Bodenauflösung von 20 cm 
> oder größer pro Bildpunkt;
> 3.  Eine gerasterte Fläche auf 100 m x 100 m oder größer; oder
> 4.  Mindestens auf vier Haushalte aggregierte Informationen.
>
> Siehe auch:
> http://geoobserver.wordpress.com/2014/02/18/datenschutz-bei-geodaten/
> http://www.bmi.bund.de/SharedDocs/Downloads/IMAGI/DE/Imagi/behoerdenleitfaden.pdf?__blob=publicationFile
>

Das Ganze geht wohl auf ein Konzept der Datenschützer aus
Schleswig-Holstein zurück:

https://www.datenschutzzentrum.de/geodaten/studie-2008-datenschutzrechtliche-rahmenbedingungen-bereitstellung-geodaten.pdf
Seite 10 ff.

Mehr auch dazu bei meinem FOSSGIS-Konferenzvortrag:
http://www.fossgis.de/konferenz/2014/programm/events/635.de.html

Gruß Falk

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