Am 18. Februar 2014 16:03 schrieb Elstermann, Mike <[email protected]>:
> Hier die Kernaussagen: > 1. Karten mit einem Maßstab kleiner als 1 : 5 000; > 2. Satelliten- oder Luftbildinformationen mit einer Bodenauflösung von 20 cm > oder größer pro Bildpunkt; > 3. Eine gerasterte Fläche auf 100 m x 100 m oder größer; oder > 4. Mindestens auf vier Haushalte aggregierte Informationen. > > Siehe auch: > http://geoobserver.wordpress.com/2014/02/18/datenschutz-bei-geodaten/ > http://www.bmi.bund.de/SharedDocs/Downloads/IMAGI/DE/Imagi/behoerdenleitfaden.pdf?__blob=publicationFile > Das Ganze geht wohl auf ein Konzept der Datenschützer aus Schleswig-Holstein zurück: https://www.datenschutzzentrum.de/geodaten/studie-2008-datenschutzrechtliche-rahmenbedingungen-bereitstellung-geodaten.pdf Seite 10 ff. Mehr auch dazu bei meinem FOSSGIS-Konferenzvortrag: http://www.fossgis.de/konferenz/2014/programm/events/635.de.html Gruß Falk _______________________________________________ Talk-de mailing list [email protected] https://lists.openstreetmap.org/listinfo/talk-de

