Geodaten und Datenschutz war am Mittwoch bei der Tagung "Geodaten und Open Government - Perspektiven digitaler Staatlichkeit" im Bundesrat auch eines der am meisten diskutierten Themen (neben der Lizenzierung von Geodaten). Auch die Vermessungsverwaltungen sind bei diesem Thema sehr unsicher (um nicht zu sagen verunsichert). Soweit es sich um Daten handelt, die unter die INSPIRE- oder Umweltinformationsrichtlinie fallen, gibt es wohl eine großzügigere datenschutzrechtliche Handhabung als nach Bundesdatenschutzgesetz. Wie das genau ist und ob das nur für die Veröffentlichung (durch die Verwaltung) oder auch für die Weiterverarbeitung (durch Private) gilt -- muss ich mir erst noch einmal anschauen. Mehr dann sicher im Vortrag.
Falk Am 18. Februar 2014 18:22 schrieb Falk Zscheile <[email protected]>: > Am 18. Februar 2014 16:03 schrieb Elstermann, Mike > <[email protected]>: > >> Hier die Kernaussagen: >> 1. Karten mit einem Maßstab kleiner als 1 : 5 000; >> 2. Satelliten- oder Luftbildinformationen mit einer Bodenauflösung von 20 >> cm oder größer pro Bildpunkt; >> 3. Eine gerasterte Fläche auf 100 m x 100 m oder größer; oder >> 4. Mindestens auf vier Haushalte aggregierte Informationen. >> >> Siehe auch: >> http://geoobserver.wordpress.com/2014/02/18/datenschutz-bei-geodaten/ >> http://www.bmi.bund.de/SharedDocs/Downloads/IMAGI/DE/Imagi/behoerdenleitfaden.pdf?__blob=publicationFile >> > > Das Ganze geht wohl auf ein Konzept der Datenschützer aus > Schleswig-Holstein zurück: > > https://www.datenschutzzentrum.de/geodaten/studie-2008-datenschutzrechtliche-rahmenbedingungen-bereitstellung-geodaten.pdf > Seite 10 ff. > > Mehr auch dazu bei meinem FOSSGIS-Konferenzvortrag: > http://www.fossgis.de/konferenz/2014/programm/events/635.de.html > > Gruß Falk _______________________________________________ Talk-de mailing list [email protected] https://lists.openstreetmap.org/listinfo/talk-de

