Elstermann, Mike schrieb: ich schreib mal ein paar erklaerende Worte direkt an den Anfang des Threads:
> Hier die Kernaussagen: Da fehlt noch der Einleitungssatz dazu: | Im Hinblick auf die nur geringe Wahrscheinlichkeit und Intensitaet von | moeglichen Persoenlichkeitsverletzungen ist nach der Kontrollpraxis | des Bundebeauftragten fuer den Datenschutz und die | Informationsfreiheit in der Regel davon auszugehen, dass das | oeffentliche Interesse ueberwiegt bei Daten, die eine der folgenden | Aufloesungsschwellen erfuellen: > 1. Karten mit einem Maßstab kleiner als 1 : 5 000; > 2. Satelliten- oder Luftbildinformationen mit einer Bodenauflösung von 20 cm > oder größer pro Bildpunkt; > 3. Eine gerasterte Fläche auf 100 m x 100 m oder größer; oder > 4. Mindestens auf vier Haushalte aggregierte Informationen. > Siehe auch: > http://www.bmi.bund.de/SharedDocs/Downloads/IMAGI/DE/Imagi/behoerdenleitfaden.pdf?__blob=publicationFile Das oeffentliche Interesse ueberwiegt soll heissen, Persoenlichkeitsrechte sind von einer Veroeffentlichung, Erhebung oder Speicherung solcher Daten weniger betroffen. Das mit dem Massstab ist in der Tat auf Online-Karten schlecht anwendbar. Und ich bin sowieso immer verwirrt, was nun ein kleinerer Massstab ist und was ein groesserer. Weil die Frage woanders aufkam: Bei der gerasterten Flaeche sind wahrscheinlich statistische Informationen gemeint, etwa Luftqualitaet, Verkehr, Durchschnittseinkommen, Wohnungsgroessen o.so pro Gebiet. Das Gebiet soll dann nicht zu klein werden, sonst hat man damit zu schnell wieder nur eine einzelne Person im Visier. Gruss, stw1701 -- In 'Sozialen Netzen' und Foren sollte man nicht *mitmachen*, sondern dort für das weitherum völlig unbekannte Usenet *Reklame* machen. (Nein, ich bin zu faul, mich selbst deswegen dort anzumelden). [Signatur von Walter Schmid] _______________________________________________ Talk-de mailing list [email protected] https://lists.openstreetmap.org/listinfo/talk-de

