Hi Martin Koppenhoefer,

>> Am 18. Februar 2014 16:03 schrieb Elstermann, Mike
und zitiert dabei aus dem Behoerdenleitfaden, der wiederum Empfehlungen
vom 3. Geofortschrittsbericht wiedergibt, die auf die Arbeiten der Task
Force "GeoBusiness Datenschutz" ger GIW-Kommission zurueckgehen:

>>> oder 4.  Mindestens auf vier Haushalte aggregierte Informationen.

> meint "auf nicht mehr als 4 Haushalte aggregiert"?

Grad nicht. Informationen, die quasi keine Persoenlichkeitsrechte
verletzen, muessen ueber >=4 Haushalte aggregiert sein, sonst kann man
zu schnell wieder auf einzelne Personen schliessen.


Hmm, ich les grad noch die Erklaerungen zu den einzelnen Punkten:
Massstab 1:5000, da werden in der Deutschen Grundkarte
Flurstuecksgrenzen und einzelne Hausnummern dargestellt. Das sieht der
Leitfaden auch nicht als bedenklich an. Das beruhigt mich etwa in
Hinblick auf unsere Hausnummernsammelei. Aber eigentlich gehen wir ja
weiter und stellen auch noch die Haeuser dar. Dazu sagt der Leitfaden
aber nix.

Am Schluss steht noch etwas schoenes:

| Auch bei Einhaltung der Schwellenwerte, die eine pauschalte Bewertung
| von schutzwuerdigen Betroffeneninteressen vornehmen, kann wegen
| besonderer Umstaende eine Einzelfallpruefung notwendig sein.

Gruss,
 stw1701
-- 
Am Messestand stand ein Messender am Messsender und wartete mit
seinem Frequenzmesser auf das Messsignal aus dem Messempfänger, der
die Messergebnisse wiedergeben sollte, als der Messenger die
Messeeinrichtungen störte.  [Ralf Kusmierz in desd]

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