Hallo. Am Samstag, 24. Mai 2008 schrieb Sven Geggus: > tss, ein landwirtschaftlicher Weg bleibt ein landwirtschaftlicher > Weg, auch wenn da _sehr_ oft ein Verbotsschild steht und untendrunter > "Landwirtschaftlicehr Verkehr frei".
Nun, das ist der eine Fall. Wenn es aber ein Radweg ist, mit allem drum und dran*), deutlich von einem Feldweg zu unterscheiden, ist cycleway manchmal besser geeignet. *) Wir haben hier z.B. einen Radweg, der als Rad-Verbindung zwischen zwei Ortschaften gedacht ist. Er begleitet über lange Strecke die Landesstraße, weicht aber z.B. bei Kreuzungen oder Ansiedlungen auch davon ab. Der Weg ist klar erkennbar als Fahrradweg gebaut und wird auch so genutzt. Dennoch dürfen landwirtschaftliche Fahrzeuge dort fahren, wenn sie dort etwas zu arbeiten haben. Das macht den Weg aber in meinen Augen nicht zum "track". Gruß, Bernd -- Was ist das für eine Welt, in der morgens um sieben schon die Sonne aufgeht?
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