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> On 5. May 2018, at 12:15, Florian Lohoff <[email protected]> wrote: > > highway=* access=no > -> IMHO nicht in der StVO zu Beschildern es gibt ja nicht nur die StVO, die gilt nur im öffentlichen Straßenraum und vielleicht noch auf Supermarktparkplätzen und so, aber ein access=no kann sich durch ein beliebiges vollständiges Verbot des Betretens ergeben, auf Wegen, in Gefahrenbereichen, auch auf ehemaligen Straßen, z.B. durch polizeiliche Anordnung etc. (z.B. nach einem Erdrutsch gefährlich geworden). Da wird man sich in jedem Fall mehr erwarten dürfen als nur ein Schild, z.B. eine Absperrung/Zaun/Straßenblockade etc. Gruß, Martin _______________________________________________ Talk-de mailing list [email protected] https://lists.openstreetmap.org/listinfo/talk-de

