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> On 5. May 2018, at 12:15, Florian Lohoff <[email protected]> wrote:
> 
> highway=* access=no
>        -> IMHO nicht in der StVO zu Beschildern


es gibt ja nicht nur die StVO, die gilt nur im öffentlichen Straßenraum und 
vielleicht noch auf Supermarktparkplätzen und so, aber ein access=no kann sich 
durch ein beliebiges vollständiges Verbot des Betretens ergeben, auf Wegen, in 
Gefahrenbereichen, auch auf ehemaligen Straßen, z.B. durch polizeiliche 
Anordnung etc. (z.B. nach einem Erdrutsch gefährlich geworden). Da wird man 
sich in jedem Fall mehr erwarten dürfen als nur ein Schild, z.B. eine 
Absperrung/Zaun/Straßenblockade etc.


Gruß,
Martin 
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