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> On 9. Aug 2018, at 22:15, Florian Lohoff <f...@zz.de> wrote:
> 
> Er sagt das ist rechtlich einwandfrei solange da nicht ein Verbot
> für Fahrzeuge steht bzw das als reiner Fuß-/Radweg ausgezeichnet ist.
> Ansonsten ist das wie eine reine "Breitenbeschränkung".


ich schrieb daher ja, wenn man den Poller umfahren muss (nicht drumherum, 
sondern darüber, deutsch ist hier mal untypisch mehrdeutig). Bei einem Poller 
auf der _Straße_ ohne Schild kann man weiterfahren wenn man durchpasst (wo es 
mehrdeutig wäre sind daher normalerweise Schilder).


> 
> Und das ich Treppen nicht mit dem Rad runter darf - Dafür hätte ich mal
> gerne eine Rechtsgrundlage. Ich denke das wenn was passiert ist der
> Radfahrer dran weil er auf der Treppe sein Fahrzeug nicht sauber unter
> Kontrolle hat - Aber Schlechterdings verboten - das glaube ich nicht.


Treppen sind Fußwege, an Gehwegen steht auch nicht überall ein Schild, trotzdem 
darf man die nicht befahren. Treppen sind keine _Fahr_bahnen.
par.2 StVO https://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/__2.html


Gruß,
Martin 
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