Am 10.08.2018 um 00:49 schrieb Martin Koppenhoefer:
Treppen sind Fußwege, an Gehwegen steht auch nicht überall ein Schild,  > 
trotzdem darf man die nicht befahren. Treppen sind keine _Fahr_bahnen.
par.2 StVO https://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/__2.html

§ 2 ist aber eigentlich nur bei Straßen anwendbar mit mehreren
Straßenteilen, dann folgert aus der sichtbaren Existenz eines
straßenbegleitenden Gehwegs die Separierung in Fuß- und Radverkehr
nach den §§ 2 und 25.
Treppen sind selten straßenbegleitend ...
Bei separaten Wegen ohne Fahrbahn nebendran ist es ohne Schild
nicht mehr eindeutig, ob es Gehweg, Radweg, Feldweg, schmale Straße, ... ist


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