Nabend.

On 02.11.18 14:04, Hartwig Alpers wrote:

Wenn im Gesetz aber tatsächlich von einer Veröffentlichung der Information, wem der Laden gehört (durch den Ladeninhaber oder auch durch die zuständige Behörde auf irgendeine Weise) die Rede ist, wäre es meines Erachtens O.K, den Inhaber auch zu mappen.


Nur der Vollständigkeit halber:

Nach etwas Lektüre in der DS-GVO halte ich das nicht mehr für O.K.

Viele Grüße
Hartwig


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