Am 15.10.2019 um 01:23 schrieb Martin Koppenhoefer:
>> On 14. Oct 2019, at 15:00, Florian Lohoff <f...@zz.de> wrote:
>>
>> Merke: Eine Geschwindigkeitsbegrenzung gilt bis sie aufgehoben wird (Und
>> eine Einmündung hebt sie nicht auf)
>
> die Geschwindigkeitsbegrenzungen gelten für die „Strecke“, d.h. wenn man die 
> Strecke verlässt gelten sie nicht mehr. Praktisch sind an allen Stellen wo es 
> zu Unklarheiten kommen könnte normalerweise Schilder.

Eben nicht. Die Diskussion gab es bereits im Forum in Zusammenhang mit
BAB-Abfahrten. Den auch dort verlässt man die Strecke, jedoch gilt
weiterhin die durch vorherige Zeichen erklärte Geschwindigkeitsbeschränkung.

Gruß
Martin


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