Am 15.10.2019 um 01:23 schrieb Martin Koppenhoefer: >> On 14. Oct 2019, at 15:00, Florian Lohoff <f...@zz.de> wrote: >> >> Merke: Eine Geschwindigkeitsbegrenzung gilt bis sie aufgehoben wird (Und >> eine Einmündung hebt sie nicht auf) > > die Geschwindigkeitsbegrenzungen gelten für die „Strecke“, d.h. wenn man die > Strecke verlässt gelten sie nicht mehr. Praktisch sind an allen Stellen wo es > zu Unklarheiten kommen könnte normalerweise Schilder.
Eben nicht. Die Diskussion gab es bereits im Forum in Zusammenhang mit BAB-Abfahrten. Den auch dort verlässt man die Strecke, jedoch gilt weiterhin die durch vorherige Zeichen erklärte Geschwindigkeitsbeschränkung. Gruß Martin
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