Sven Anders schrieb:

>>> Radweg benutzungspflichtig
>> Ist das nicht in Deutschland generell so, dass Radwege verpflichtend
>> genutzt werden müssen, sofern man sich dadurch nichgt in Gefahr bringt
>> (z.B. wegen Vereisung oder sowas)
> 
> Nein, es gibt ja viele Wege wo ein Fußgängerzeichen steht und dann ein 
> Zusatzschild: "Radfahrer frei",
> Merke: Nur ein Radweg welcher mit einem Blauen Fahrradschild gekennzeichnt 
> ist 
> ist Benutzungspflichtig.

Das ist ist dann aber ein Fußweg, Benutzung durch Radfahrer nicht 
verpflichtend, speed limit 6 bis 10 km/h.

Nicht zu verwechseln mit dem anderen Radweg, Benutzung durch Radfahrer 
ebenfalls nicht verpflichtend, kein speed limit.


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