Am 16. September 2008 17:21 schrieb Dirk Stöcker <[EMAIL PROTECTED]
>:

> On Tue, 16 Sep 2008, Birgit Nietsch wrote:
>
>  Angeblich kann die Polizei jedes Navi, auf dem Blitzer-Standorte und
>> POI-Warner installiert sind, einkassieren und ersatzlos zerstören,
>> wenn ein Fahrzeugführer es in seiner Karre hat, selbst wenn die
>> Funktion oder sogar das ganze Gerät abgeschaltet ist. (§23.1b STVO)
>>
>
> Es muss ein begründeter Verdacht vorliegen, bevor die Polizei Dein Fahrzeug
> durchsuchen kann. Und ein entsprechendes Gerät gehört zum Fahrzeug.
>

das stimmt allerdings nicht für Bayern und Sachsen, dort können
verdachtsunabhängige Kontrollen durchgeführt werden, wenn man allerdings
keine langen Haare hat und keine Aufkleber mit politisch unliebsamen
Botschaften auf dem Auto / T-Shirt hat, dann ist man davon i.d.R. nicht
betroffen ;-)

Ich sehe aber trotzdem kein Problem im Aufnehmen dieser Blitzer in die OSM
Datenbank, ins Navi *muss* man sie ja nicht übertragen.

Martin
_______________________________________________
Talk-de mailing list
[email protected]
http://lists.openstreetmap.org/listinfo/talk-de

Antwort per Email an