On Thu, 18 Sep 2008, Martin Koppenhoefer wrote:

das stimmt allerdings nicht für Bayern und Sachsen, dort können verdachtsunabhängige Kontrollen durchgeführt werden, wenn man allerdings keine langen Haare hat und keine Aufkleber mit politisch unliebsamen Botschaften auf dem Auto / T-Shirt hat, dann ist man davon i.d.R. nicht betroffen ;-)

Nein. Auch hier muss die Polizei vor der Kontrolle sagen, was Sie will.

a) Machen Sie mal den Kofferraum auf --> Nein.

b) Allgemeine Fahrzeugkontrolle. Machen Sie mal den Kofferraum auf --> Ja.
Wenn nicht, dann Beschlagnahme.

c) Da tropf Blut aus Ihrem Auto. Machen Sie mal den Kofferraum auf --> Ja.
Wenn nicht, dann kann der Polizist selbst Hand anlegen.

d) Machen Sie mal den Kofferraum auf --> Nein.
Dann zeigen Sie uns mal Ihr Warndreieck. --> Hmm.

Bei einer allgemeinen Fahrzeugkontrolle oder ähnlichen Kontrollen hat der Polizist aber immer noch kein Recht Dein Navigationsgerät anzuschalten und zu bedienen.

Man muss sich nicht alles gefallen lassen, aber generell gilt: Freundliches Entgegenkommen ist meist besser als stures Verhalten. Die wenigsten Polizisten wollen Konfrontation und ich auch nicht. Insbesondere, da solche Auseinandersetzungen dann immer vor Gericht landen werden und das kostet Zeit und Geld.

Ciao
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