On Tue, Sep 16, 2008 at 04:35:10PM +0200, Birgit Nietsch wrote:

Angeblich kann die Polizei jedes Navi, auf dem Blitzer-Standorte und
POI-Warner installiert sind, einkassieren und ersatzlos zerstören,
wenn ein Fahrzeugführer es in seiner Karre hat, selbst wenn die
Funktion oder sogar das ganze Gerät abgeschaltet ist. (§23.1b STVO)
Da hätte ich gern eine Quelle zu. Bei §23.1b allein wäre ich nicht mal sicher, ob Navis mit Blitzer-Info überhaupt verboten sind ("[...] das dafür _bestimmt_ ist Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören."). Eine Zerstörung des Gerätes kann ich mir in unserem Staat beim besten Willen nicht vorstellen, zumal nur der Betrieb strafbar ist (nicht aber der Besitz).

Ist es nicht technisch möglich, POI gruppenweise in Dateien
auszulagern, und auf Wunsch genau die POI zu installieren, die man
selbst verwenden möchte? Das wäre eh sinnvoll, bei der Datenflut.
Natürlich geht das technisch. _Wie_ es geht, hängt vom jeweiligen Programm ab.

Ich selbst würde Blitzer übrigens weder mappen, noch fehlerhaft eingetragene Blitzer korrigieren oder löschen.
Das ist vollkommen OK. Ich kümmere mich auch nicht um irgendwelche Denkmäler o.ä. Solange Du nicht korrekte Daten einfach löschst oder böswillig verändert, kann sich niemand beschweren.

Die Bedürfnisse von Rasern, die sich durch ein diskretes "Piep!" vor Punkten in Flensburg schützen lassen wollen, sind nicht die meinen.
Nicht nur "Raser" profitieren von diesen Daten. Wenn ich weiß, daß da vorne ein Blitzer kommt, rechne ich eher damit, daß mein(e) Vordermann/frau mal eben eine spontane Vollbremsung hinlegt...

CU Sascha

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