Hallo.

Am Dienstag, 13. Januar 2009 schrieb Torsten Leistikow:
> Wobei das befahren von Trampelpfaden mit dem Rad in den Waeldern in
> Deutschland durch die Landeswaldgesetze beschraenkt wird. Deshalb
> duerfte da i.A. highway=footway aussagekraeftiger sein.

Eben das seh ich genau gegensätzlich.
Ein highway=footway ohne weitere Beschreibung ist für Radfahrer und Reiter 
nicht benutzbar.
Da es aber (du sagst es selbst) bei Trampelpfaden im Wald individuelle 
Regelungen je nach Bunderland gelten, wäre das wohl oftmals falsch. 
bicycle=yes oder ähnliches dran zu setzen wäre natürlich denkbar, aber halt 
auch nur dort wo es erlaubt ist.


Lustig dabei auch zwei Wege die ich hier mal beispielhaft erwähnen will:

1. Gesperrter aber asphaltierter Weg. Im Gegensatz zu den Wegen drum herum ist 
der betreffende Weg nicht mit z260 gesperrt sondern explizit mit z250, was ja 
eigentlich nur bzgl. Radfahrer einen wirklichen Unterschied macht.

2. Trampelpfad im Wald in Ba-Wü im Landschaftsschutzgebiet. Ba-Wü regelt es 
so, dass Radfahren auf Wegen ab 2m Breite erlaubt ist. Da es nur Trampelpfade 
sind, ist da kein 2-Meter-Weg.

Beide an sich sind ja einfach, aber beide sind Teil einer von der 
Stadtverwaltung offiziell ausgeschilderten Fahrrad-Route!

Gruß, Bernd

-- 
Das Leben ist nicht an mir vorbeigegangen.
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