Hallo. Am Dienstag, 13. Januar 2009 schrieb Torsten Leistikow: > Wobei das befahren von Trampelpfaden mit dem Rad in den Waeldern in > Deutschland durch die Landeswaldgesetze beschraenkt wird. Deshalb > duerfte da i.A. highway=footway aussagekraeftiger sein.
Eben das seh ich genau gegensätzlich. Ein highway=footway ohne weitere Beschreibung ist für Radfahrer und Reiter nicht benutzbar. Da es aber (du sagst es selbst) bei Trampelpfaden im Wald individuelle Regelungen je nach Bunderland gelten, wäre das wohl oftmals falsch. bicycle=yes oder ähnliches dran zu setzen wäre natürlich denkbar, aber halt auch nur dort wo es erlaubt ist. Lustig dabei auch zwei Wege die ich hier mal beispielhaft erwähnen will: 1. Gesperrter aber asphaltierter Weg. Im Gegensatz zu den Wegen drum herum ist der betreffende Weg nicht mit z260 gesperrt sondern explizit mit z250, was ja eigentlich nur bzgl. Radfahrer einen wirklichen Unterschied macht. 2. Trampelpfad im Wald in Ba-Wü im Landschaftsschutzgebiet. Ba-Wü regelt es so, dass Radfahren auf Wegen ab 2m Breite erlaubt ist. Da es nur Trampelpfade sind, ist da kein 2-Meter-Weg. Beide an sich sind ja einfach, aber beide sind Teil einer von der Stadtverwaltung offiziell ausgeschilderten Fahrrad-Route! Gruß, Bernd -- Das Leben ist nicht an mir vorbeigegangen. Es hat mich überrollt!
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