Bernd Wurst schrieb:
> Außerhalb einer Stadt sind die genannten Trampelpfade vermutlich auf 
> landwirtschaftlichen Grünflächen zu finden, auf denen es (in der 
> Vegetationszeit) keinerlei Recht gibt, dass man da lang darf. Weder mit dem 
> Rad noch zu Fuß.

Spontan wuerden mir hier strassenbegleitende Trampelpfade einfallen,
oder kleine Schleichwege, die aus einem Wohngebiet heraus zur naechsten
Strasse fuehren. Was verbietet da rechtlich die Nutzung?

Ausserdem hatte ich gedacht, dass auch die Nutzung von Feldwegen i.A.
erlaubt ist, kann dafuer jetzt aber keine Quelle angeben.

Daneben fallen mir noch Trampelpfade auf Deichen ein, auf denen nur das
Reiten explizit verboten ist. Wahrscheinlich ist aber das Befahren mit
jeglichen Fahrzeugen durch entsprechende Verordnungen oder Gesetze
untersagt, so dass es auch da fuer einen Radfahrer eher schlecht aussieht.

>> Durch das 
>> ausschildern als Fahrradroute ist ein bicycle=designated gegeben.
> 
> Ist das so?
> Also die Route ist zwar von der Stadt mit viel "wir tun was für die 
> Radfahrer" 
> angekündigt worden, aber letztlich sind es halt nur kleine Plastikschildchen, 
> die die Route dort lang führen. Und das direkt neben dem alten, massiven 
> z250. ;-)

>> bicycle=yes oder bycicle=designated widerspricht dem Landesgesetzt (die
>> Ausschilderung als Route ueberschreibt ja nicht das Verbot). 
> 
> Oben behauptest du anderes...

Sorry, da bin ich mit Zeichen 250 und 260 durcheinandergekommen. Eine
Route ueberschreibt natuerlich kein explizites Verbot.

Einen asphaltierten Weg, zu schmal fuer einen track und ausser einer
Radroute nicht weiter beschildert wuerde ich dagegen als
highway=cycleway mit foot=yes eintragen.

Durch die Beschilderung als Radroute ist fuer mich (sofern nicht
anderweitig verboten), ein bicycle=designated gegeben. Fuer Fussgaenger
gibt es keine weitere Angabe, verboten ist es allerdings auch nicht =>
foot=yes.

Wie ware eigentlich die Lage, wenn auf einem solchen Weg anstelle der
Ausschilderung als Rad-Route ein Fahrrad-Piktogramm aufgemalt ist?

> Bei uns wurden diese Routen u.A. deshalb eingetragen, weil die Bauern und 
> Jäger zurecht beschwert haben, dass die MTB-Fahrer die ordentlichen Wege 
> explizit meiden und ständig quer durch den Wald fahren. Dabei gibt es Schäden 
> an neu gepflanzten Bäumen und das Wild hat keine Ruheräume mehr.

Es ist natuerlich schlecht, wenn das Waldgesetzt keine Ausnahmen
zulaesst. In Schleswig-Holstein hat man es mit den nicht naeher
definierten Wegen zu tun. Da kann man dann leicht argumentieren, dass
aus der Ausschilderung als Radroute ein Pfad zu einem definierten Weg wird.

Gruss
Torsten

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