[email protected] schrieb: > Mario Salvini schrieb: > > *Alle Fahrzeuge* dürfen nur mit *mäßiger Geschwindigkeit* fahren. > > "Alle Fahrzeuge" schließen aber Fahrräder nicht mit ein.
Fahrräder sind Fahrzeuge. Manche Regelungen betreffen aber nur Radfahrer oder Kraftfahrer. > Auch das allgemeine 50-in-ortschaften gilt für Fahrräder nicht. > Fahrradfaher dürfen so schnell fahren, wie sie ihr Fahrrad noch > kontrollieren können. Es gilt auch für Radfahrer immer das Sichtfahrgebot. > Von Gerichten wird diese Geschwindigkeit meist mit 30km/h angenommen. Das wäre mir neu. In Ortschaften dürfen Radfahrer, wenn es die Umstände zulassen, natürlich mindestens 50 km/h fahren. Im Unterschied zu Kraftfahrern fahren sie nicht von vornherein unangemessen schnell, wenn sie über 50 km/h fahren. Dies verstößt nicht gegen Art. 3 GG, denn von einem Auto geht eine wesentlich höhere Gefahr aus. -- Mit freundlichen Grüßen Max Moritz Sievers http://Verein-gegen-Radwege.de _______________________________________________ Talk-de mailing list [email protected] http://lists.openstreetmap.org/listinfo/talk-de

