Max Moritz Sievers schrieb: >> Von Gerichten wird diese Geschwindigkeit meist mit 30km/h angenommen.
> Das wäre mir neu. In Ortschaften dürfen Radfahrer, wenn es die Umstände > zulassen, natürlich mindestens 50 km/h fahren. Meine Aussage bezog sich nur auf Fahrradstraßen. Ob die 30km/h-Begrenzung für Fahrzeuge auf Fahrradstraßen auch für Fahrräder selbst gilt ist fraglich. Siehe dazu http://www.olgkarlsruhe.de/servlet/PB/menu/1203091/index.html _______________________________________________ Talk-de mailing list [email protected] http://lists.openstreetmap.org/listinfo/talk-de

