Max Moritz Sievers schrieb:
>> Von Gerichten wird diese Geschwindigkeit meist mit 30km/h angenommen.

> Das wäre mir neu. In Ortschaften dürfen Radfahrer, wenn es die Umstände 
> zulassen, natürlich mindestens 50 km/h fahren.

Meine Aussage bezog sich nur auf Fahrradstraßen.
Ob die 30km/h-Begrenzung für Fahrzeuge auf Fahrradstraßen auch für
Fahrräder selbst gilt ist fraglich.

Siehe dazu http://www.olgkarlsruhe.de/servlet/PB/menu/1203091/index.html


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