Roman Grabolle schrieb: > > Zwar ist nicht die verlinkte Liste hier am Beispiel von Werl an sich bindend, > aber das dahinter stehende Register, eben die besagte Denkmalliste. Siehe das > Gesetz zum Schutz und zur Pflege der Denkmäler im Lande Nordrhein-Westfalen > (Denkmalschutzgesetz - DSchG) § 3 (Fn 2) - Denkmalliste. > > Daher können und sollen natürlich solche Listen hier benutzt werden, zumal > das auch im ureigensten Interesse der Denkmalpflege ist, dass Denkmale > bekannt gemacht werden. Siehe z.B. auch > http://de.wikipedia.org/wiki/Kategorie:Liste_(Baudenkmal_in_Deutschland) . > > Wichtig ist doch, dass die Denkmalliste öffentlich ist - also jeder kann da reinschauen, die sollten irgendwo im Amt ausliegen , oder im Internet veröffentlicht sein. Jeder Steuerzahler hat ein Interesse zu erfahren, wofür sein Geld ausgegeben wird. Also weiß ich schon mal aus der Liste, wo meine Baudenkmäler im Ort sind. Die auf einer solchen Liste erscheinenden Nummern sind meines Erachtens unwichtig, weil sie nur die Reihenfolge nummerisch auflistet. Meistens 1 - xxx. Die Folge kann bei Erscheinen einer neuen Liste wieder anders sein.
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