2009/3/22 André Reichelt <[email protected]>:
> Ich bleibe allerdings dabei, dass man bei häufiger böswilleger
> Sachbeschädigung einer einzelnen Person ein Strafverfahren in die Wege
> leiten sollte. Man muss das ja nicht mal an die große Glocke hängen.
> Derjenige wird spätestens dann merken, dass er Mist gebaut hat, wenn er
> ein paar Wochen später einen Brief von der Staatsanwaltschaft bekommt.
>
> André

halte ich nach wie vor für absurd, und sehe auch ziemlich viele
Gründe, die dagegen sprechen, ein Auszug:
- wer soll klagen?
- wie soll man das objektiv bewerten?
- die Bedingungen müssten geändert werden (restriktiver), weil man
nicht mehr alle Änderungen machen kann, die man will
- Neulingen und vorsichtige Gemüter werden von vornherein fern
bleiben, wenn man mit dem ersten Klick gleich mit einem Bein im
Gerichtssaal steht
- Imageverlust für OSM
- potentielle Falschanklagen
- ...

Gruß Martin

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