Am 14. April 2009 19:06 schrieb André Riedel <riedel.an...@gmail.com>:
> Ich weiß nicht wie das im restlichen Europa ist, in Deutschland ist es auf
> jeden Fall so und wir auch geahndet. (siehe
> http://www.fahrtipps.de/frage/ampel-tankstelle.php)

naja, "Das Befahren der Tankstelle als Abkürzung verstößt nämlich
gegen die Fahrbahnbenutzungspflicht im § 2 der Straßenverkehrsordnung
(»Fahrzeuge müssen die Fahrbahn benutzen«), eine Tankstelle stellt
aber keine Fahrbahn dar. Als Rotlicht-Verstoß gilt das also nicht..."

Ein Verstoß gegen die Fahrbahnbenutzungspflicht? ROFL. Ich könnte ja
auch beim Einfahren bemerken, dass meine Frau schon getankt hat, oder
ich wollte Zigaretten kaufen, und im letzten Moment war der Wille
weiterhin abstinent zu bleiben doch stärker, oder ...
;-)

Gruß Martin

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