Georg Feddern schrieb:

> Genauso muss ich aber auch beachten, ob ich überhaupt das Recht habe, 
> fremdes Grundeigentum zu betreten.
> Da greift nämlich auch GG Art. 13 (1) "Die Wohnung ist unverletzlich."

In der Wohnung gibt es aber normalerweise auch keine Straßen. :)

Wenn ein Grundstück eingezäunt ist, kann man davon ausgehen, dass man es 
nicht betreten darf (Ausnahme Weidezäune an Almwiesen o.ä.).

Ansonsten darf man Privatwege in der freien Natur normalerweise betreten 
und in den meisten Bundesländern auch mit dem Fahrrad befahren. Siehe z.B.:

http://de.wikipedia.org/wiki/Betretungsrecht_(Erholung,_Sport)

Für Bayern:
http://by.juris.de/by/NatSchG_BY_2005_Art22.htm


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