Dirk Stöcker schrieb: > Ansonsten habe ich genug Ansätze gezeigt, so dass Du die zugehörigen > Gesetze selber finden kannst. Wikipedia wird auch hier weiterhelfen. Die > Stichworte nochmal: Gewohnheitsrecht, Bebauungsplan, öffentliche > Widmung, Nutzungsrechte für Wald und Flur, Wegerechte, Bauordung, ...
Das mag fuer den einen oder anderen Fall jeweils gelten, aber ein pauschales Recht daraus kann man doch wohl kaum ableiten. Ein Fall, den ich schon haeufiger beim Mappen gesehen habe, ist eine Zufahrtsstrasse zu ein paar Haeusern/Hoefen, die mit einem Schild Privatweg gekennzeichnet ist. In deiner Aufzaehlung finde ich nichts, woraus ich ohne weitere Information (wie z.B. einen Bebauungsplan) in so einem Fall schliessen kann, dass mir das Betreten/Befahren gestattet ist. Der Wikipediaartikel "Privatstrasse" enthaellt die Formulierung "Für die Öffentlichkeit freigegebene – öffentliche – Privatstraßen...". Das wuerde ich auch als Indiz dafuer werten, dass fuer eine Privatstrasse eine Freigabe (welcher Art auch immer, siehe deine obige Liste) erforderlich ist, andernfalls ist die Nutzung nicht erlaubt. Gruss Torsten _______________________________________________ Talk-de mailing list Talk-de@openstreetmap.org http://lists.openstreetmap.org/listinfo/talk-de