2009/8/19 Georg Feddern <ne...@bavarianmallet.de> > > wort- und sinngemäß gebe ich Dir recht, aber: > > Ich kenne diverse kreuzungsfrei ausgebaute Stellen, die gemäß RWB mit > den Zeichen 332 und 333 in gelb ausgeschildert sind, aber weder > - 2-bahnig > - baulich getrennt > - mehr als 1 Fahrspur je Fahrtrichtung > erfüllen.
Das liegt nicht zuletzt daran, dass in der RWB nur stinknormale Straßen oder 2-bahnige, mehrspurige, baulich getrennte Straßen betrachtet werden - alles dazwischen muss dann daraus abgeleitet werden und da nimmt man dann meist die autobahnähnliche Beschilderung. Da zum 1. September 2009 ja die neue StVO in Kraft tritt, ist demzufolge > wohl auch > http://www.umwelt-online.de/PDFBR/2009/0154_2D09.pdf > und dort insbesondere Punkt 114 Absatz 1 auf Seite 67 > vom Bundesrat ratifiziert worden. > > Entweder werden an allen solchen Stellen zukünftig die Zeichen 333 entfernt > oder es gilt wohl im Umkehrschluss > ((kreuzungsfrei UND Richtungstrennung durch durchgezogene Linie) == > autobahnähnlich ausgebaut). Man könnte Zeichen 333 ja z.B. durch einen Pfeilwegweiser (Z. 415/418) ersetzten... Oder man lässt alles beim alten. Es wäre dann zwar nicht durch die StVO gedeckt -aber das war es bisher auch nicht. > Bald wissen wir mehr ... Aber nicht ganz so bald. Bei sowas gilt immer eine Übergangsfrist von 10 Jahren. (Wehe die reden sich raus, "angeordnet werden" sei ja Zukunft - und > belassen die Altlasten!) ;-) Wäre auch eine Möglichkeit. ;-)
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