Am Mo, 7.09.2009, 23:39 schrieb Fips Schneider:
>  Darf man die übernehmen, weil man auch aus dem Text aus den
> Straßenverlauf
> schließen kann?

IMO ist dies eine amtliche Veröffentlichung im öffentlichen Interesse und
fällt somit unter § 5 Nr. 1 UrhG. Will sagen: gemeinfrei!

> Oder gilt dafür auch das Urheberrecht?

Selbst wenn dies gelten sollte, entsteht IMO bei der Erzeugung einer Karte
aus dem Text ein neues Werk - somit wäre es eine Freie Bearbeitung und es
wäre auch erlaubt.

Datenbankcharakter kann ich auch nicht erkennen.


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