Am Mo, 7.09.2009, 23:39 schrieb Fips Schneider: > Darf man die übernehmen, weil man auch aus dem Text aus den > Straßenverlauf > schließen kann?
IMO ist dies eine amtliche Veröffentlichung im öffentlichen Interesse und fällt somit unter § 5 Nr. 1 UrhG. Will sagen: gemeinfrei! > Oder gilt dafür auch das Urheberrecht? Selbst wenn dies gelten sollte, entsteht IMO bei der Erzeugung einer Karte aus dem Text ein neues Werk - somit wäre es eine Freie Bearbeitung und es wäre auch erlaubt. Datenbankcharakter kann ich auch nicht erkennen. _______________________________________________ Talk-de mailing list [email protected] http://lists.openstreetmap.org/listinfo/talk-de

