Tobias Wendorff schrieb:

>>  Darf man die übernehmen, weil man auch aus dem Text aus den
>> Straßenverlauf
>> schließen kann?
> 
> IMO ist dies eine amtliche Veröffentlichung im öffentlichen Interesse und
> fällt somit unter § 5 Nr. 1 UrhG. Will sagen: gemeinfrei!

§ 5 (1) bezieht sich nur auf "Gesetze, Verordnungen, amtliche Erlasse 
und Bekanntmachungen sowie Entscheidungen und amtlich verfaßte Leitsätze 
zu Entscheidungen". Das trifft hier nicht zu.


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