Tobias Wendorff schrieb: >> Darf man die übernehmen, weil man auch aus dem Text aus den >> Straßenverlauf >> schließen kann? > > IMO ist dies eine amtliche Veröffentlichung im öffentlichen Interesse und > fällt somit unter § 5 Nr. 1 UrhG. Will sagen: gemeinfrei!
§ 5 (1) bezieht sich nur auf "Gesetze, Verordnungen, amtliche Erlasse und Bekanntmachungen sowie Entscheidungen und amtlich verfaßte Leitsätze zu Entscheidungen". Das trifft hier nicht zu. _______________________________________________ Talk-de mailing list [email protected] http://lists.openstreetmap.org/listinfo/talk-de

