Guenther Meyer schrieb: >> Wie ist es bei Gleitschirmstartrampen und -landewiesen? >> >> > gute frage! > > das wuerde ich jetzt nicht mehr als runway deklarieren, wuerde aber laut > garrys erklaerung mit reinfallen. > > ich sehe einen runway als mehr oder weniger ebene flaeche mit einem > bestimmten belag, die deutlich laenger als breit ist, und die fuer den start > und das landen von flugobjekten gedacht ist. zumindest die rampe wuerde da > rausfallen. > > landen kann man doch mit dem gleitschirm (genau wie ein ballon) auf jeder > wiese, oder brauchts da was spezielles? > Da gibt es einen Unterschied zwischen können und dürfen :-) Häufig gibt es vorgeschriebene Landewiesen die mit einem Windsack ausgestattet sind, daneben je nach Erfordernisse noch Not- bzw. Ausweichlandeplätze. Jede Wiese auf der schon mal ein Gleitschirmflieger gelandet ist als runway zu deklarieren ist natürlich genauso unsinnig wie jede Dorfwiese auf der schon einmal ein Modellflieger war. Es geht um die genehmigten Start/Landeplätze bzw. sofern keine spezielle Genehmigung erforderlich ist um die Plätze wo regelmässiger Flugbetrieb stattfindet mit dem Hintergrund Gefährdung durch tieffliegende Fluggeräte.
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