Am 17. März 2010 17:24 schrieb Christian Knorr <[email protected]>:
> Am Mittwoch 17 März 2010 17:10:00 schrieb Johann H. Addicks:
>
>> > Bei einem Track steht die land- bzw. forstwirtschaftliche Nutzung im
>> > Vordergrund. Das scheint mir hier nicht der Fall zu sein (ausser unter
>> > Zeichen 260 ist noch ein Zusatz wie "landwirtschaftliche Fahrzeuge
>> > frei".)
>>
>> Es reicht auch, wenn dort der Jäger, der Deichgraf, der Mann vom
>> Grünflächenamt oder der Windanlagen-Wartungstrupp langfährt:
>> Der Weg ist für die Nutzung von zweispurigen Fahrzeugen spezifiziert
>> hinsichtlich "Festigkeit des Untergrundes" bzw "Tragfähigkeit von Brücken
>> und Bachunterführungen.
> -1
> Es gibt neben dem 260er keine Ausnahmen. Also darf da /keiner/ rein.
> (Rettungs- und Einsatzfahrzeuge natürlich außen vorgelassen)

Das ist so nicht richtig. Es gibt auch für den Straßenverkehr
Regelungen jenseits der StVO. Da sich die StVO an den allgemeinen
Straßenverkehr richtet muss sie auch nicht alle gesetzlichen
Ausnahmeregelungen nachvollziehen. Diejenigen, die es angeht wissen
schon, dass sie dort lang dürfen und sich nicht an das Schild zu
halten brauchen.

Gruß, Falk.

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