Hallo, >die Verwendung, Vervielfältigung und/oder Verbreitung von Veröffentlichungen >oder Daten gleich welchen Mediums, auch auszugsweise, ist bei >unentgeltlicher Verbreitung sowie Nutzung für nichtgewerbliche Zwecke >jederzeit gestattet und hat stets mit folgender Quellenangabe zu erfolgen:
So "ganz kompatibel" ist das nicht. Ich nehme an, dass deren Fokus vielmehr auf den statistischen Daten als auf den Verwaltungsgrenzen liegt. Ich kann mir kaum vorstellen, dass dort jemand etwas dagegen hat, wenn man "nur" die Verwaltungsgrenzen übernimmt. Aber Menschen sind nun erst mal kritisch, wenn sie nicht genau wissen, was man vor hat, und das gilt es auszuräumen. Mein Vorschlag wäre, dass Du einen Brief schreibst, der genau sagt, (1) welche Daten des statistischen Bundesamtes Du nutzen möchtest (2) wofür Du die Daten nutzen möchtes (3) die Grundzüge von OSM und der Share-Alike-Lizenz nennst und (4) ganz wichtig ein paar Ämter aufzählst, deren Daten ebenfalls bereits in OSM eingeflossen sind. Gruß Oliver -- View this message in context: http://gis.638310.n2.nabble.com/Anfrage-beim-Statistischen-Landesamt-Bayern-wg-Verwaltungsgrenzen-Nutzung-aus-deren-Veroffentlichunge-tp4942247p4945665.html Sent from the Germany mailing list archive at Nabble.com. _______________________________________________ Talk-de mailing list [email protected] http://lists.openstreetmap.org/listinfo/talk-de

