Am 23. April 2010 04:11 schrieb M∡rtin Koppenhoefer <[email protected]> :
> > Wie kommt man denn an freie Grenzen (*g*) ? Wenn die Vermessungsämter > die einzigen sind, die darüber Auskunft geben können, sollte man > dieses sächsische Vermessungamt vielleicht mal exemplarisch vorm > Verwaltungsgericht verklagen? Schriftliche Aussagen liegen doch vor, > oder? > > Gibt es denn ein Recht auf freie Grenzen? jens
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