Am 23.04.10 schrieb M∡rtin Koppenhoefer:

Wie kommt man denn an freie Grenzen (*g*) ? Wenn die Vermessungsämter
die einzigen sind, die darüber Auskunft geben können, sollte man
dieses sächsische Vermessungamt vielleicht mal exemplarisch vorm
Verwaltungsgericht verklagen? Schriftliche Aussagen liegen doch vor,
oder?

Kern der Ablehnung war: "Es entspricht den Grundsätzen des Verwaltungshandelns, wenn die mit erheblichen öffentlichen Mitteln erstellten Leistungen - hier also die Geodienste - kostenfrei für die private Nutzung sind, bei gewerblicher Nutzung aber Gebühren erhoben werden, die den öffentlichen Haushalt entlasten." Und OSM schließt die gewerbliche Nutzung nicht aus und OSM und Folgeprodukte könnten die Urheberrechte nicht sicherstellen.

Privat (und wissenschafltich) darfst Du durchaus auf den Karten der Landesvermessungsämter nachschlagen, wo Du z.B. Vater geworden bist. Ich denke, mit so einer Klage müsstest Du schon zu einem europäischen Gericht gehen.


Viele Grüße,

Fabian.
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