>Einmal wird gesagt "Wir brauchen eine neue Lizenz, weil die aktuelle >ist untauglich." Dann sagt man aber gleichzeitig "Zwar schützt die >Lizenz die Daten nicht, aber aus Gründen der Fairnes den Mappern >gegenüber tun wir trotzdem so als gäbe es doch Schutz und behandeln >alle Elemente nach einem (fiktionalen) Urheberrecht". > >Kein Wunder das bei einer so schizophren Haltung einige Leute nicht >einsehen wollen, warum wir überhaupt einen Lizenzwechsel brauchen.
So einfach ist das leider nicht. Im Recht ist nicht immer alles schwarz und weiß. Manchmal ist man erst nach einem Richterspruch schlauer, wenn Argumente, Fakten und Absichten abgewogen wurden. "Untauglich" bedeutet in dem Fall, dass sie Risiken birgt, dass die dahinterliegenden Absichten im Gericht nicht standhalten. Je nach Rechtssystem und Land sind die Risiken dann unterschiedlich ausgeprägt. Diese Rechtsunsicherheit möchte man eliminieren. Vollständtig wird das mit der ODbL auch nicht gehen, weil sie noch nie in einem Gericht getestet wurde, weil sie ganz "frisch" ist. Aber zu einer Verbesserung (der Rechtssicherheit) wird es auf jeden Fall führen. Gruß Oliver -- View this message in context: http://gis.638310.n2.nabble.com/Schreckgespenst-Datenverlust-tp5311242p5313827.html Sent from the Germany mailing list archive at Nabble.com. _______________________________________________ Talk-de mailing list [email protected] http://lists.openstreetmap.org/listinfo/talk-de

