M?rtin Koppenhoefer <[email protected]> wrote: >> Ein Schild, das am Beginn einer Strasse steht, steht genau da: am >> Beginn der Strasse. >> Da die Strasse am Kreuzungsknoten beginnt, gilt es daher ab dem >> Kreuzungsknoten. > > >das ist völlig unzulässig, sprachliche Vergröberungen auf unser >Abstraktes Modell zu projezieren, und dann zu folgern, das sei so >richtig getaggt,
Nach meinem Dafürhalten muss man das Schild "Verbot der Einfahrt" erst einmal sehen können, um es zu beachten. Mitunter ist es offenbar absichtlich ein paar Meter in die Straße hinein gestellt, z.B. um es wahrnehmen zu können und das Wenden zu ermöglichen, um vorne liegende Ziele noch erreichen zu können oder dort abseits einer stark befahrenen Straße als "Nothaltebucht" zu nutzen. Insofern würde ich es da mappen, wo es steht. Etwas anders wäre beispielsweise das Geisterfahren falsch herum in eine Abfahrt hinein, sofern dies nicht ohnehin per durchgezogener Mittellinie angezeigt ist. Da sollte man auch die möglichen Meter nicht nutzen. Aber da taggen wir der Einfachheit und Übersichtlichkeit wegen ebenso wie einige andere Kartendienste ohnehin mit Einbahnstraßen. Bei der unterschiedlichen Interpretation des Schildes kommt Paragraph 1 der StVO in Geltung, den man auch mit "Beim Fahren bitte Gehirn einschalten" umschreiben könnte, wie es einmal ein Polizist an einer Unfallstelle umschrieb. Manchmal kommt auch der Mapper bei seiner Arbeit nicht umhin, diesen anzuwenden. _______________________________________________ Talk-de mailing list [email protected] http://lists.openstreetmap.org/listinfo/talk-de

